Beitrag des Landes für die Allgemeinen Tiergesundheitsmaßnahmen
Förderung von prophylaktischen Tiergesundheitsmaßnahmen in Vorarlberg für Rinder, Schafe, Ziegen und Schweine; Mehraufwendungen werden anteilig ausgeglichen; Auszahlung und Zusagen erfolgen jährlich im Dezember.
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Förderkriterien
Förderziel
Der Tiergesundheitsfonds übernimmt gemäß TGFG Kosten für Maßnahmen zur Förderung der Tiergesundheit. Ziel ist es, Tierhaltern einen Teil der Mehraufwendungen zu vergüten, die durch die Erfüllung tiergesundheitsfördernder Kriterien entstehen, welche über den gesetzlichen Mindeststandard hinausgehen, um Tierkrankheiten vorbeugend zu verhindern.
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Vorarlberger Tierhalter von Rindern, Schweinen, Schafen oder Ziegen
- Mitglied im Tiergesundheitsfonds Vorarlberg
- Jährliche Abgabe eines Betriebserhebungsdeckblattes gem. Anhang 3 der Tiergesundheitsdienst-Verordnung 2009
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Betriebserhebungsdeckblatt gem. Anhang 3 der Tiergesundheitsdienst-Verordnung 2009
Beschreibung
Der Landesbeitrag für prophylaktische Tiergesundheitsmaßnahmen in Vorarlberg unterstützt Halter:innen von Rindern, Schafen, Ziegen und Schweinen dabei, tiergesundheitsfördernde Standards umzusetzen, die über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinausgehen. Als Teil der Landesstrategie „Landwirt.schafft.Leben“ trägt der Fonds dazu bei, Tierkrankheiten vorbeugend zu verhindern und das Tierwohl nachhaltig zu stärken. Mehraufwendungen, die durch besondere Hygiene-, Management- und Haltungsmaßnahmen entstehen, werden anteilig ausgeglichen. Mit einem jährlichen Budget von rund 3 Mio. Euro leistet das Land über einen direkten Zuschuss einen finanziellen Beitrag zur Energieeffizienz, zum Klimaschutz sowie zum Tierschutz in der Landwirtschaft und ländlichen Entwicklung.
Gefördert werden Vorarlberger Tierhalter:innen, die Mitglied im Tiergesundheitsfonds sind und jährlich ein Betriebserhebungsdeckblatt gemäß Anhang 3 der Tiergesundheitsdienst-Verordnung 2009 einreichen. Die Anträge können fortlaufend gestellt werden; Berechnung, Zusagen und Auszahlung erfolgen jeweils im Dezember. Einreichende Unternehmer:innen und Privatpersonen profitieren von transparenten Fördervoraussetzungen und einem einfachen Verfahren, bei dem die notwendigen Unterlagen – insbesondere das Betriebserhebungsdeckblatt – über die zuständige Abteilung Landwirtschaft und ländlicher Raum der Landesregierung eingereicht werden. Durch diese gezielte Prämierung gesundheitsorientierter Maßnahmen leistet die Initiative einen Beitrag zur Stärkung der regionalen Landwirtschaft und zur Sicherstellung hoher Tiergesundheitsstandards.
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