Beitrag des Landes für die Allgemeinen Tiergesundheitsmaßnahmen
Förderbeitrag des Landes Vorarlberg für prophylaktische Tiergesundheitsmaßnahmen zur Verhinderung von Tierkrankheiten. Auszahlung über den Tiergesundheitsfonds.
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Förderkriterien
Förderziel
Der Tiergesundheitsfonds übernimmt Kosten von prophylaktischen Tiergesundheitsmaßnahmen, um Tierkrankheiten vorzubeugen und Tierhaltern einen Teil der Mehraufwendungen zu vergüten, die über den gesetzlichen Standard hinausgehen.
Förderfähige Ausgaben
- Mehraufwendungen für prophylaktische Tiergesundheitsmaßnahmen
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Erfüllung tiergesundheitsfördernder Kriterien über dem gesetzlichen Standard
Beschreibung
Der Beitrag des Landes Vorarlberg für Allgemeine Tiergesundheitsmaßnahmen unterstützt prophylaktische Gesundheitsstrategien zur Verhinderung von Tierkrankheiten und fördert damit eine nachhaltige Entwicklung in der Landwirtschaft. Über den Tiergesundheitsfonds (TGF) werden Zuschüsse gewährt, um Mehraufwendungen für tiergesundheitsfördernde Kriterien auszugleichen, die den gesetzlichen Mindeststandard übersteigen. Als förderberechtigt gelten Privatpersonen sowie Unternehmen, die Tierhaltungen in Vorarlberg betreiben. Mit einem Gesamtbudget von 3 Mio. Euro stellt das Land sicher, dass innovative und präventive Maßnahmen – von speziellen Hygienekonzepten bis hin zu Vorsorgeuntersuchungen – realisiert werden können. Die Entscheidung über die Kostenübernahme obliegt dem Kuratorium des Tiergesundheitsfonds, während der Tiergesundheitsbeirat beratend tätig ist.
Anträge können laufend eingereicht werden, sodass Tierhalter:innen jederzeit von der Unterstützung profitieren können. Voraussetzung ist die Einhaltung und Dokumentation tiergesundheitsfördernder Kriterien oberhalb des gesetzlichen Standards. Gefördert werden alle nachweisbaren Mehraufwendungen für prophylaktische Tiergesundheitsmaßnahmen, von Medikamentenkosten über diagnostische Tests bis zu speziellen Futtermitteln oder Hygieneeinrichtungen. Mit dieser Förderung werden nicht nur Tierwohl und Biosicherheit erhöht, sondern auch gesundheitliche Risiken für Verbraucher:innen minimiert. Interessierte Landwirt:innen und Betriebe erhalten umfassende Informationen bei der Abteilung Landwirtschaft und ländlicher Raum der Vorarlberger Landesregierung.
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