Zuschuss

Beitrag des Landes für die Allgemeinen Tiergesundheitsmaßnahmen

Förderung für prophylaktische Tiergesundheitsmaßnahmen in Vorarlberg zur teilweisen Vergütung von Mehrkosten, die über den gesetzlichen Standard hinausgehen.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Vorarlberg

Förderziel

Der Tiergesundheitsfonds übernimmt Kosten von Maßnahmen für die Gesundheit der Tiere mit prophylaktischem Charakter, um Tierkrankheiten vorzubeugen und Tierhaltern einen Teil der durch tiergesundheitsfördernde Kriterien entstehenden Mehraufwendungen zu vergüten.

Förderfähige Ausgaben

  • Mehraufwendungen für tiergesundheitsfördernde Maßnahmen

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen
  • Unternehmen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Erfüllung von tiergesundheitsfördernden Kriterien, die über dem gesetzlichen Standard liegen

Beschreibung

Der Beitrag des Landes Vorarlberg für die Allgemeinen Tiergesundheitsmaßnahmen unterstützt prophylaktische Gesundheitsprogramme bei Rindern, Schafen, Ziegen und Schweinen. Über den Tiergesundheitsfonds erstattet das Kuratorium nach Maßgabe des Tiergesundheitsfondsgesetzes einen Teil der Mehrkosten, die Tierhalter:innen für Maßnahmen aufwenden, welche über den gesetzlichen Standard hinausgehen. Ziel ist es, Tierkrankheiten nachhaltig vorzubeugen, die Biosicherheit zu erhöhen und langfristig die Qualität tierischer Erzeugnisse zu sichern. Das Budgetvolumen in Höhe von 2,5 Mio. Euro pro Jahr gewährleistet eine kontinuierliche Förderung ohne feste Fristen, wodurch flexible Antragsmöglichkeiten entstehen.

Förderberechtigt sind sowohl private wie auch gewerbliche Tierhalter:innen in Vorarlberg, sofern sie die definierten tiergesundheitsfördernden Kriterien erfüllen. Gefördert werden ausschließlich Mehraufwendungen für präventive Maßnahmen wie etwa erweiterte Impfprogramme, verbesserte Hygiene- und Stallmanagementkonzepte oder Monitoring-Maßnahmen. Die Abwicklung erfolgt durch die Abteilung Landwirtschaft und ländlicher Raum im Amt der Vorarlberger Landesregierung, die für die Verwaltung der Fördermittel gemäß EU- und Landesrecht zuständig ist. Durch diese Zuschüsse werden Tierhalter:innen motiviert, über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinaus aktiv zum Tierwohl beizutragen und so insgesamt die Tiergesundheit in der Region Vorarlberg zu stärken.

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