Zuschuss

Beitrag des Landes zu den Kosten für den schulärztlichen Dienst

Beitrag des Landes Tirol, der 40 % der Kosten für schulärztliche Dienstleistungen erstattet. Antragstellung nach Ende des Unterrichtsjahres bis Ende des Kalenderjahres möglich.

Gesundheit

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
22.07.2013
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Tirol
Förderquote: 40%

Förderziel

Erstattung von 40 % der Kosten, die dem gesetzlichen Schulerhalter durch die Beistellung von Schulärzten in Pflichtschulen entstehen.

Förderfähige Ausgaben

  • Kosten der Beistellung von Schulärzten

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Kosten, die die Überstundenvergütung eines Landesbeamten der Dienstklasse VIII, Gehaltsstufe 7 und das Kilometergeld für Privatfahrzeuge übersteigen

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Abhaltung medizinischer Serienuntersuchungen in Pflichtschulen durch einen Arzt
  • gesetzlicher Schulerhalter

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Formular mit Bestätigung der Schule über erbrachte Leistung
  2. Honorarnote
  3. Zahlungsnachweis

Beschreibung

Der Beitrag des Landes Tirol erstattet 40 % der Aufwendungen, die gesetzlichen Schulerhalter:innen an Pflichtschulen durch die Beistellung von Schulärzt:innen entstehen. Öffentliche Einrichtungen in Tirol können sich damit die Kosten für medizinische Reihenuntersuchungen an Schüler:innen anteilig zurückerstatten lassen. Ziel der Förderung ist es, eine flächendeckende schulärztliche Versorgung sicherzustellen und präventive Gesundheitsmaßnahmen im Pflichtschulbereich zu stärken. Die pauschale Finanzierung sorgt für planbare Haushalte und unterstützt langfristig die Qualität der schulischen Gesundheitsvorsorge. Die Förderung wird fortlaufend gewährt und ist seit dem 22. Juli 2013 unbefristet verfügbar.

Anträge können frühestens nach Ende des Unterrichtsjahres und spätestens bis zum 31. Dezember desselben Kalenderjahres bei der Landesregierung eingereicht werden. Förderfähig sind ausschließlich die Kosten für die Beistellung von Schulärzt:innen, sofern diese keine Überstundenvergütungen oberhalb der Dienstklasse VIII, Gehaltsstufe 7, sowie kein Kilometergeld für Privatfahrzeuge über die amtlichen Sätze hinaus in Anspruch nehmen. Voraussetzung ist die Abhaltung medizinischer Serienuntersuchungen in Pflichtschulen durch ärztliche Fachpersonen und der Status als gesetzlicher Schulerhalter:in. Dem Antrag sind das offizielle Formular mit Bestätigung der Schule über erbrachte Leistungen, die Honorarnote sowie der zugehörige Zahlungsnachweis beizulegen. Die Förderung erfolgt als direkter Zuschuss und ermöglicht eine transparente sowie effiziente Abwicklung der erstattungsfähigen Ausgaben.

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