Beitrag des Landes zur Förderung der Forschung und Lehre an der Karl Landsteiner Privatuniversität für Gesundheitswissenschaften
Beitrag des Landes Niederösterreich zur Förderung von Forschung und Lehre an der Karl Landsteiner Privatuniversität für Gesundheitswissenschaften. Antrag schriftlich mittels Formular möglich. Gültig ab 01.07.2013 bis auf Weiteres.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung der Forschung und Lehre an der Karl Landsteiner Privatuniversität für Gesundheitswissenschaften.
Antragsberechtigt
- Bildungseinrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Nachweis Niederösterreich-Bezug des Vorhabens oder der Einrichtung
- Schriftliches Ansuchen unter Verwendung des offiziellen Formulars
- Vollständige Angaben zu Projektinhalt, Ort und Zeitraum
- Eigenhändige Unterfertigung des Antrags (postalisch oder per Fax)
- Detaillierte Darstellung der Kosten und eines realistischen Finanzierungsplans
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Ausgefülltes Antragsformular
- Projektbeschreibung
- Darstellung von Ort und Zeitraum
- Detaillierter Kosten- und Finanzierungsplan
- Eigenhändig unterschriebener Antrag
Bewertungskriterien
- Beitrag zur Erreichung der Ziele im Bereich Wissenschaft und Forschung
- Bezug zu NÖ-FTI-Strategie und tertiärer Bildung
- Niederösterreich-Bezug des Projekts oder der Einrichtung
- Realistischer Finanzierungsplan und Budgetdeckung
- Vollständigkeit und formgerechte Einreichung
Beschreibung
Der Beitrag des Landes Niederösterreich zielt darauf ab, Forschung und Lehre an der Karl Landsteiner Privatuniversität für Gesundheitswissenschaften nachhaltig zu stärken. Gefördert werden wissenschaftliche Projekte und Curricula, die an den Universitätskliniken in Krems, St. Pölten und Tulln umgesetzt werden. Der Zuschuss steht der Karl Landsteiner Privatuniversität für Gesundheitswissenschaften GmbH offen und unterstützt sowohl klinisch-praktische Forschungsvorhaben als auch innovative Lehrformate im Bereich Medizin, Pflege, Psychologie und Gesundheitswissenschaften. Anträge können ganzjährig schriftlich mittels des offiziellen Formulars eingereicht werden; eine unbefristete Frist gilt seit dem 1. Juli 2013. Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses und orientiert sich an den Zielen des NÖ Kulturförderungsgesetzes und der FTI-Strategie für tertiäre Bildung.
Voraussetzungen für eine erfolgreiche Bewerbung sind ein nachweislicher Niederösterreich-Bezug des Projekts oder der Einrichtung sowie eine vollständige Antragseinreichung mit detaillierter Projektbeschreibung, Ort, Zeitraum und realistischem Finanzierungsplan. Neben der eigenhändigen Unterfertigung muss der Antrag Kostenvoranschläge und eine transparente Darstellung aller Ausgaben und Deckungsbeiträge enthalten. Bewertet werden der Beitrag zur wissenschaftlichen Zielerreichung, die Übereinstimmung mit der NÖ-FTI-Strategie, die Qualität des Finanzierungsplans sowie die form- und fristgerechte Einreichung. Damit leistet die Förderung einen wichtigen Beitrag zur Weiterentwicklung des Forschungs- und Lehrstandorts Niederösterreich und stärkt den interdisziplinären Austausch zwischen Universität und Klinikpraxis.
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