Zuschuss

Beitragsfreier Kindergarten Kinder 0-6 Jahre

Monatlicher Grundbeitrag und Verwaltungszuschuss für privatrechtliche elementare Bildungseinrichtungen und Tageseltern in Wien zur Förderung der Bildung und Betreuung von Kindern im Alter von 0–6 Jahren. Anträge sind laufend und unbegrenzt ab 01.09.2009 möglich.

Kinder und Jugendliche Bildung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.09.2009
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Wien
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Förderung der elementaren Bildung und Betreuung von Kindern im Alter von 0 bis 6 Jahren in privatrechtlich organisierten Bildungseinrichtungen und bei Tageseltern im Wiener Stadtgebiet.

Förderfähige Ausgaben

  • Personalaufwendungen
  • Sachaufwendungen im Betrieb der Einrichtung
  • Verwaltungskosten (z. B. EDV-System, Steuerberatung)

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Sitz und Bewilligung einer elementaren Bildungseinrichtung im Wiener Stadtgebiet
  • Gemeinnützigkeit gemäß Bundesabgabenordnung (§ 34 ff BAO)
  • Keine Gewinnerzielungsabsicht

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Bescheid über die Betriebsbewilligung
  2. Finanzamtsbestätigung zur Gemeinnützigkeit
  3. Elternvertragsmuster mit Kostenaufstellung
  4. Kalkulation Einnahmen und Ausgaben
  5. Eröffnungsanzeige
  6. Liste der Gruppen- und Kinderzahlen
  7. Jahresabrechnung mit Bilanz/G+V bei gesetzlicher Buchführung

Bewertungskriterien

  • Positive Bedarfsprüfung am Standort
  • Nachweis der Gemeinnützigkeit

Beschreibung

Im Rahmen des Modells „Beitragsfreier Kindergarten Kinder 0–6 Jahre“ fördert die Stadt Wien privatrechtlich organisierte elementare Bildungseinrichtungen und Tageseltern im Wiener Stadtgebiet mit einem monatlichen Grundbeitrag pro Kind sowie einem gestaffelten Verwaltungszuschuss pro Gruppe. Die Höhe der Zuschüsse orientiert sich am Alter (0–3 Jahre bzw. 3–6 Jahre) und der tatsächlichen Betreuungsdauer. Durch die öffentlich finanzierten Beiträge werden Personalaufwendungen, Sachkosten im Betrieb sowie Verwaltungskosten (z. B. EDV-Systeme, Steuerberatung) abgedeckt. Die Förderung verfolgt das Ziel, allen Wiener Kindern ein bedarfsorientiertes, qualitätsgesichertes Betreuungs- und Bildungsangebot ohne eigene Kostenbelastung zu ermöglichen. Die Bewilligung erfolgt unbefristet, Anträge können seit 01.09.2009 fortlaufend gestellt werden und werden nach positiver Standort-Bedarfsprüfung genehmigt.

Förderberechtigt sind gemeinnützige Trägerorganisationen gemäß Bundesabgabenordnung (§ 34 ff. BAO) sowie Tageseltern ohne Gewinnerzielungsabsicht, die über eine Betriebsbewilligung verfügen. Voraussetzungen sind u. a. ein Sitz im Wiener Stadtgebiet und die Verpflichtung zur transparenten Verwendung der Mittel. Bewertet werden insbesondere die positive Bedarfsprüfung am Standort und der Nachweis der Gemeinnützigkeit. Antragsunterlagen umfassen Betriebsbewilligungsbescheid, Finanzamtsbestätigung zur Gemeinnützigkeit, Elternvertragsmuster mit Kostenaufstellung, Einnahmen-Ausgaben-Kalkulation, Eröffnungsanzeige, Gruppen- und Kinderlisten sowie eine Jahresabrechnung mit Bilanz bzw. G+V bei Buchführungspflicht. Die Abwicklung erfolgt über eine Fördervereinbarung mit der Magistratsabteilung 10 – Wiener Kindergärten, wobei die Dokumentation und Einhaltung gesetzlicher Vorgaben Grundlage für die Auszahlung und künftige Förderung sind.

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