Zuschuss

Beratung von Unternehmen der Außer-Haus-Verpflegung zum vermehrten Einsatz von Produkten des ökologischen Landbaus

Unternehmen der AHV erhalten einen Zuschuss zu externen Beratungskosten, um den Einsatz von Bio-Lebensmitteln zu steigern und nachhaltige Speiseangebote zu entwickeln.

Beratung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
31.12.2027
Bewerbungslevel: Komplex
Region: Deutschland (bundesweit)
Fördersumme: bis zu 35.000 €
Förderquote: 80% - 90%
Projektdauer: 12 Monate

Förderziel

Ziel der Förderung ist es, den ökologischen Landbau zu stärken, indem Unternehmen der Außer-Haus-Verpflegung bei der Einführung oder Ausweitung ihres Bio-Angebots unterstützt werden, um einen Bio-Anteil von mindestens 30% des monetären Wareneinsatzes zu erreichen.

Förderfähige Ausgaben

  • Honorare für Beratung
  • Reisekosten
  • Mitarbeiterschulungen

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Umsatzsteuer
  • Kosten der Bio-Zertifizierung
  • Verpflegungskosten bei Schulungen

Antragsberechtigt

  • Unternehmen
  • Bildungseinrichtungen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Betriebsstätte in Deutschland
  • Kein vorzeitiger Beginn der Beratung vor Bewilligungsbescheid
  • Durchführung der Beratung durch externe, qualifizierte Berater
  • Keine Insolvenzantragstellung
  • Tätigkeit im Bereich Außer-Haus-Verpflegung

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragsformular
  2. Richtlinien
  3. Kurzbericht
  4. Verwendungsnachweis
  5. Beratungsvertrag

Bewertungskriterien

  • Erreichung des Bio-Anteils (mindestens 30%)
  • Nachhaltigkeitskonzept
  • Qualifikation des Beratungsunternehmens

Beschreibung

Das Förderprogramm unterstützt Unternehmen der Außer-Haus-Verpflegung bundesweit dabei, ihren Anteil an Bio-Lebensmitteln erhöht und nachhaltige Speiseangebote zu entwickeln. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) fördert durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss externe Beratungskosten, um einen Mindestanteil von 30 % des monetären Wareneinsatzes mit ökologischen Produkten zu realisieren. Förderfähig sind neben Unternehmen auch Bildungseinrichtungen und öffentliche Träger gemeinschaftlicher Verpflegungseinrichtungen. Die Beratung soll betriebswirtschaftliche Ist-Zustände analysieren und konkrete Umstellungs- oder Ausbaukonzepte zur Integration von Bio-Lebensmitteln erarbeiten. Damit unterstützt das Programm die Transformation hin zu nachhaltigeren Wirtschafts- und Versorgungssystemen.

Im Rahmen der Förderung werden bis zu 80 % der Kosten für externe Beratungsleistungen erstattet – in speziellen Einrichtungen, wie Kindertageseinrichtungen und Schulen, können sogar bis zu 90 % übernommen werden. Zu den förderfähigen Ausgaben zählen Honorare, Reisekosten gemäß Bundesreisekostengesetz sowie Mitarbeiterschulungen. Die externe Beratung muss von qualifizierten Berater:innen durchgeführt werden, die nachweislich über umfangreiche Fachkenntnisse im Bereich ökologischer Landbau und nachhaltiger Verpflegung verfügen. Die Beratungsprojekte sollen innerhalb eines zwölfmonatigen Zeitraums abgeschlossen werden und helfen den Unternehmen, interne Prozesse sowie die Rezeptentwicklung effizient an die Herausforderungen einer nachhaltigeren Ernährung anzupassen.

Die Einreichung eines Förderantrags ist bis spätestens zwei Monate vor Beginn der Beratung möglich und läuft bis zum 31. Dezember 2027. Zu den erforderlichen Unterlagen zählen neben dem Antragsformular auch die Richtlinien, ein Kurzbericht und ein Verwendungsnachweis sowie ein Beratungsvertrag. Voraussetzung für die Förderung ist, dass vor Bewilligung noch keine Beratungsmaßnahmen begonnen wurden und sämtliche Beratungsleistungen transparent dokumentiert und nachgewiesen werden. Nicht förderfähig sind unter anderem die Umsatzsteuer, Kosten der Bio-Zertifizierung sowie Verpflegungskosten bei Schulungen. Das Programm richtet sich an Unternehmen der Außer-Haus-Verpflegung, die ihren operativen Betrieb nachhaltig gestalten und so den ökologischen Landbau stärken möchten.

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