Beratung zur Betrieblichen Standortbestimmung (VwV Betriebs-Check)
Förderung landwirtschaftlicher, gartenbaulicher und weinbaulicher Unternehmen in Baden-Württemberg für externe Beratung zur nachhaltigen, wirtschaftlichen, tiergerechten und klimafreundlichen Weiterentwicklung des Betriebs. Zuschuss bis zu 1.500 € je Betriebs-Check, Anträge laufend möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Beratung bei grundlegenden Entscheidungen über die betriebliche Ausrichtung und nachhaltige Entwicklung des landwirtschaftlichen Betriebs sowie Verbesserung der wirtschaftlichen und ökologischen Leistungsfähigkeit, Tiergerechtheit und Klimafreundlichkeit/-resistenz.
Förderfähige Ausgaben
- Beratungsleistungen durch externe Fachleute im Rahmen des Betriebs-Checks
Antragsberechtigt
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- KMU der Primärproduktion mit Sitz oder Niederlassung in Baden-Württemberg
- Beratungsdienstleistung nur einmal innerhalb von zwei Jahren je Unternehmen
- Einsatz von Beratungskräften mit mind. 2 Jahren Berufserfahrung und regelmäßiger fachlicher Fortbildung
- Ausgeschlossen: Unternehmen in Schwierigkeiten und bereits geförderte Beratungsleistungen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antrag vor Beginn der Beratungsleistung
Beschreibung
Der „Betriebs-Check“ richtet sich an landwirtschaftliche, gartenbauliche und weinbauliche KMU mit Sitz oder Niederlassung in Baden-Württemberg und unterstützt eine nachhaltige, wirtschaftliche, tiergerechte sowie klimafreundliche Weiterentwicklung des Betriebs. Externe Beratungskräfte mit mindestens zwei Jahren Berufserfahrung und regelmäßiger fachlicher Fortbildung führen in der Regel zwei Betriebsbesuche durch, um eine präzise Standortbestimmung vorzunehmen. Ziel ist es, die Wettbewerbsfähigkeit zu steigern, ökologische Leistungsfähigkeit zu fördern und die Resilienz gegenüber klimatischen Herausforderungen zu erhöhen. Das Programm fördert grundlegende strategische Entscheidungen zur betrieblichen Ausrichtung im Primärsektor und stärkt dadurch die Zukunftsfähigkeit der Landwirtschaft im Land.
Gefördert werden Beratungsleistungen mit einem Zuschuss von bis zu 1.500 € je Betriebs-Check. Anträge können fortlaufend vor Beginn der Beratungstätigkeit bei der Landesanstalt für Landwirtschaft, Ernährung und ländlichen Raum (LEL) gestellt werden. Pro Unternehmen ist eine Inanspruchnahme innerhalb von zwei Jahren möglich. Ausgeschlossen sind Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der EU sowie bereits geförderte Beratungsleistungen aus vergleichbaren Programmen. Voraussetzung ist die Vorlage eines vollständigen Antrags vor Beginn der Maßnahme. Die Abwicklung und fachliche Begleitung obliegt dem Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR) in Kooperation mit der LEL. Dieses Förderinstrument leistet einen wichtigen Beitrag zur nachhaltigen Stärkung der Primärproduktion und zur zukunftsorientierten Ausrichtung der Betriebe.
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