Beratungsangebote der Kinder- und Jugendhilfe
Förderung allgemeiner und geschlechtsspezifischer Beratungsangebote für Kinder, Jugendliche und Eltern im Bundesland Salzburg zur Unterstützung ihrer physischen, psychischen, geistigen und sozialen Entwicklung sowie zur Gewaltprävention.
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Förderkriterien
Förderziel
Zur Unterstützung und Förderung der physischen, psychischen, geistigen und sozialen Entwicklung von Minderjährigen und zur Stärkung der Erziehungskompetenz von Eltern durch Finanzierung von Beratungsangeboten.
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Ein regionaler Bedarf für die jeweiligen Dienste muss gegeben sein.
- Der freie Träger muss über geeignete Anlagen und die erforderliche sachliche und personelle Ausstattung für die Erbringung der Dienste verfügen.
- Der freie Träger muss die Leistungserbringung über die gesamte Laufzeit wirtschaftlich gewährleisten können.
- Der freie Träger muss der Überprüfung seiner Gebarung durch die Landesregierung, durch beauftragte Dritte oder durch den Salzburger Landesrechnungshof zustimmen.
- Nähere Voraussetzungen können den Allgemeinen Richtlinien für die Gewährung von Förderungsmitteln des Landes Salzburg entnommen werden.
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Förderungsansuchen
- Letztvorliegender Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung)
- Voranschlag des Jahres, für das um die Förderung angesucht wird
- Statuten, Satzungen oder Ähnliches (bei erstmaligem Ansuchen von Vereinen, Institutionen etc.)
- Projektbeschreibungen, Kostenvoranschläge, Plankostenrechnung
- Weitere Unterlagen gemäß Allgemeine Förderrichtlinien des Landes Salzburg
Beschreibung
Im Bundesland Salzburg werden gemeinnützige Organisationen gefördert, die allgemeine wie geschlechtsspezifische Beratungsangebote für Kinder, Jugendliche und Eltern bereitstellen. Ziel ist die nachhaltige Förderung der physischen, psychischen, geistigen und sozialen Entwicklung Minderjähriger sowie die Stärkung der Erziehungskompetenz von Eltern. Besondere Schwerpunkte liegen auf Präventionsmaßnahmen gegen Gewalt und auf Beratung bei Gewalt- oder Missbrauchserfahrungen. Die Maßnahme unterstützt sowohl Basis- als auch Einzelförderungen in den Themenfeldern Soziales, Kinder und Jugend, Beratung sowie Arbeit und Sozialwesen und kann fortlaufend beantragt werden.
Förderberechtigt sind ausschließlich gemeinnützige Träger mit nachweisbarem regionalen Bedarf und entsprechender sachlicher sowie personeller Ausstattung. Eine wirtschaftliche Absicherung über die gesamte Laufzeit und die Zustimmung zu Prüfungen durch die Landesregierung, beauftragte Dritte oder den Salzburger Landesrechnungshof sind weitere Voraussetzungen. Für den Antrag sind unter anderem ein Förderungsansuchen, der letzte Jahresabschluss, ein Voranschlag für das Förderjahr sowie bei Erstansuchen Statuten oder Satzungen beizulegen. Ergänzend werden Projektbeschreibungen, Kostenvoranschläge und eine Plankostenrechnung verlangt; weitere Details ergeben sich aus den Allgemeinen Förderrichtlinien des Landes Salzburg. Seit dem 1. Jänner 2014 kann der nicht rückzahlbare Zuschuss jederzeit und unbegrenzt beantragt werden.
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