Zuschuss

Beratungskostenzuschuss

Zuschuss für immaterielle Betriebsberatungs- und Innovationsleistungen zur Stärkung der steirischen Tourismuswirtschaft. Gastronomie- und Hotelleriebetriebe in Tourismusgemeinden können jederzeit vor Beauftragung Anträge stellen (gültig seit 26.04.2013, unbefristet).

Beratung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
26.04.2013
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Steiermark
Unternehmensgröße: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
Fördersumme: bis zu 7.000 €
Förderquote: 50%

Förderziel

Förderung von immateriellen Leistungen im Bereich umfassende Betriebsberatung und Innovationen, um die Leistungsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit der steirischen Tourismuswirtschaft (Gastronomie und Hotellerie) zu steigern.

Förderfähige Ausgaben

  • Beratungskosten

Antragsberechtigt

  • Unternehmen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Betriebsstätte in einer steirischen Tourismusgemeinde
  • Unbefristete Gewerbeberechtigung am Investitionsstandort
  • Antragstellung vor Beauftragung des Beratungsprojekts
  • Mindestens 30 % Eigenmittel (Ausnahme bei besonderer Begründung)

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Beratungskostenzuschussantrag
  2. Ausführliche Projektbeschreibung
  3. Unbefristete Gewerbeberechtigung oder Gewerberegisterauszug
  4. Miet- oder Pachtvertrag (falls nicht Eigentum)
  5. Kostenvoranschlag für die Beratungstätigkeit
  6. Rechnungs- und Zahlungsbelege lautend auf den Förderungswerber
  7. Bilanzen und Erfolgsrechnungen der letzten zwei Wirtschaftsjahre

Bewertungskriterien

  • Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit
  • Richtige Wahl des Mitteleinsatzes
  • Höhe des Mitteleinsatzes
  • Positionierung in der Region im touristischen Gesamtkonzept
  • Qualität und Umfang des Beratungsprojekts
  • Verwendung regionaler Produkte zur Wertschöpfung

Beschreibung

Der Beratungskostenzuschuss in der Steiermark unterstützt kleine und mittlere Gastronomie- und Hotelleriebetriebe in Tourismusgemeinden mit bis zu 50 % Förderung der externen Beratungskosten (maximal 7.000 €). Gefördert werden immaterielle Leistungen rund um umfassende Betriebsberatung und Innovationsprojekte, etwa Marktanalysen, Umstrukturierungen oder betriebswirtschaftliche Durchleuchtung. Ziel ist es, die Leistungsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit der steirischen Tourismuswirtschaft nachhaltig zu steigern und regionale Angebote zu stärken. Anträge können fortlaufend jederzeit vor Beauftragung der Beratungsleistung bei der Abteilung 12 Wirtschaft, Tourismus, Wissenschaft und Forschung eingereicht werden, gelten seit dem 26. April 2013 unbefristet und richten sich an Betriebe mit unbefristeter Gewerbeberechtigung, die Mitglied der Wirtschaftskammer Steiermark sind.

Voraussetzung für eine positive Förderentscheidung sind unter anderem eine Betriebsstätte in einer steirischen Tourismusgemeinde, mindestens 30 % Eigenmittel und die Einreichung aller Pflichtunterlagen (Antrag, Projektbeschreibung, Gewerbeberechtigung, Kostenvoranschlag, Rechnungs- und Zahlungsbelege sowie Jahresabschlüsse der letzten zwei Wirtschaftsjahre). Die Entscheidung berücksichtigt Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit, Umfang und Qualität des Beratungsprojekts sowie die regionale Positionierung und Verwendung heimischer Produkte. Die Auszahlung erfolgt nach Abschluss des Projekts auf Anforderung und Vorlage der belegten Ausgaben. Interessierte Unternehmen erhalten alle Formulare und detaillierte Informationen über das Serviceportal des Landes Steiermark, ohne dass vor Antragstellung Leistungen vergeben oder bezahlt werden dürfen.

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