Beratungsrichtlinie – Förderung betriebswirtschaftlicher und technischer Beratungen
Der Freistaat Thüringen fördert KMU mit Mitteln des ESF+ bei betriebswirtschaftlichen und technischen Beratungsleistungen. Zuschüsse bis zu 50 %–75 % der förderfähigen Ausgaben. Anträge online bei der Thüringer Aufbaubank, auch für Handwerkskammern und Verbände.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen in Thüringen durch externe betriebswirtschaftliche und technische Beratungen zur Steigerung von Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit, Innovationsmanagement, Internationalisierung, Technologiemanagement und Unternehmensstrategie.
Förderfähige Ausgaben
- Intensivberatungen und Prozessbegleitungen
- Organisationseigene Beratungen im Handwerk
- Beauftragte für Innovation und Technologie (BIT)
- Einrichtung und Betrieb von Beratungs- und Vernetzungsprojekten
Antragsberechtigt
- Existenzgründer/innen
- Unternehmen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Öffentliche Einrichtungen
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- KMU-Definition der EU
- Sitz, Betriebsstätte oder Niederlassung in Thüringen
- Mindestumfang 6 Tagwerke Beratung
- Einbindung einer neutralen Qualitätssicherung
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektbeschreibung
- Stellungnahme des Qualitätssicherers
- Finanzierungsplan
- Antragsformular
Bewertungskriterien
- Beitrag zur Wettbewerbsfähigkeit
- Qualität der Beratungskonzeption
- Übereinstimmung mit ESF-Zielen
Beschreibung
Die „Beratungsrichtlinie – Förderung betriebswirtschaftlicher und technischer Beratungen“ des Freistaats Thüringen unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Handwerkskammern, Verbände und gemeinnützige Einrichtungen in der Region. Mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF +) werden externe Intensivberatungen, Prozessbegleitungen und technische Beratungsleistungen gefördert. Dabei können Zuschüsse in Höhe von 50 % bis 75 % der förderfähigen Ausgaben gewährt werden. Voraussetzung ist, dass die Beratung durch neutrale Qualitätssicherer geprüft und ein Mindestumfang von sechs Tagwerken erreicht wird. Zudem können organisationseigene Beratungen im Handwerk, die Einstellung von Beauftragten für Innovation und Technologie (BIT) sowie die Einrichtung und der Betrieb von Beratungs- und Vernetzungsprojekten gefördert werden. Die Förderdauer beträgt in der Regel 48 Monate. Anträge sind jederzeit online über das ESF-Portal der Thüringer Aufbaubank zu stellen. Für Handwerkskammern und Fachverbände gilt eine Einreichungsfrist von sechs Wochen vor Vorhabensbeginn.
Mit diesem Programm werden Unternehmen bei Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit, Innovations- und Technologiemanagement sowie Internationalisierungs- und Nachfolgeprojekten unterstützt. Klar definierte Kriterien wie Beitrag zur Wettbewerbsfähigkeit, Qualität der Beratungskonzeption und Übereinstimmung mit den ESF-Zielen sorgen für Transparenz im Auswahlverfahren. Kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz in Thüringen erhalten gezielte Beratung und Vernetzung, um strategische Unternehmensführung und Nachhaltigkeit zu fördern. Die Einhaltung der KMU-Definition der EU und eine nachvollziehbare Finanzplanung sind dabei unabdingbar. Durch die enge Zusammenarbeit mit Qualitätssicherer:innen wird der Erfolg der Beratungen sichergestellt und eine effiziente Mittelverwendung garantiert.