Zuschuss

Beratungsrichtlinie – Förderung betriebswirtschaftlicher und technischer Beratungen

Zuschüsse für betriebswirtschaftliche und technische Beratungsleistungen für Unternehmen in Thüringen. Anträge können laufend gestellt werden.

Beratung Unternehmensfinanzierung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Thüringen
Unternehmensgröße: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)

Förderziel

Förderung von Unternehmensberatungen in betriebswirtschaftlichen und technischen Bereichen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft Thüringer Unternehmen.

Förderfähige Ausgaben

  • Kosten externer Beratungsleistungen

Antragsberechtigt

  • Unternehmen
  • Existenzgründer/innen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Sitz oder Betriebsstätte in Thüringen
  • Nachweis des Beratungsbedarfs durch Angebots- oder Leistungsbeschreibung
  • Einsatz eines qualifizierten externen Beraters

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragsformular
  2. Beraterangebot oder Leistungsbeschreibung
  3. Rechnungskopien
  4. Verwendungsnachweis

Bewertungskriterien

  • Nachgewiesener Beratungsbedarf
  • Qualifikation des eingesetzten Beraters

Beschreibung

Die Beratungsrichtlinie zur Förderung betriebswirtschaftlicher und technischer Beratungen unterstützt kleine und mittlere Unternehmen sowie Existenzgründer:innen mit Sitz oder Betriebsstätte in Thüringen. Ziel ist es, durch qualifizierte externe Beratungsleistungen in betriebswirtschaftlichen und technischen Bereichen die Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft der regionalen Wirtschaft zu erhöhen. Gefördert werden beratungsrelevante Ausgaben als Zuschuss, wobei Anträge jederzeit eingereicht werden können. Begleitend zu Digitalisierungsprojekten, Forschung & Innovation sowie Unternehmensfinanzierung tragen die Fördermittel sichtbar zur Optimierung von Prozessen und zur nachhaltigen Stärkung des Unternehmens bei.

Voraussetzungen für eine Bewilligung sind der Nachweis des konkreten Beratungsbedarfs anhand einer Angebots- oder Leistungsbeschreibung sowie der Einsatz eines qualifizierten externen Berater:innen. Förderfähig sind ausschließlich Kosten externer Beratung; die Auswahl richtet sich nach den Kriterien „Nachgewiesener Beratungsbedarf“ und „Qualifikation des Berater:innen“. Zur Antragstellung sind das vollständig ausgefüllte Antragsformular, ein Beraterangebot oder eine detaillierte Leistungsbeschreibung, Rechnungsbelege sowie der abschließende Verwendungsnachweis einzureichen. Die öffentliche Förderbank des Freistaats Thüringen begleitet Interessierte bei allen Fragen zur Antragserstellung und Abwicklung, um reibungslose Abläufe und transparente Fördervergabe sicherzustellen. Damit erhalten Unternehmen in Thüringen unkomplizierten Zugang zu passgenauer Beratung und können ihre Zukunftsfähigkeit nachhaltig ausbauen.

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