Beratungsrichtlinie – Förderung betriebswirtschaftlicher und technischer Beratungen
Zuschüsse für betriebswirtschaftliche und technische Beratungsleistungen für Unternehmen in Thüringen. Anträge können laufend gestellt werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Unternehmensberatungen in betriebswirtschaftlichen und technischen Bereichen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft Thüringer Unternehmen.
Förderfähige Ausgaben
- Kosten externer Beratungsleistungen
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Existenzgründer/innen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Sitz oder Betriebsstätte in Thüringen
- Nachweis des Beratungsbedarfs durch Angebots- oder Leistungsbeschreibung
- Einsatz eines qualifizierten externen Beraters
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular
- Beraterangebot oder Leistungsbeschreibung
- Rechnungskopien
- Verwendungsnachweis
Bewertungskriterien
- Nachgewiesener Beratungsbedarf
- Qualifikation des eingesetzten Beraters
Beschreibung
Die Beratungsrichtlinie zur Förderung betriebswirtschaftlicher und technischer Beratungen unterstützt kleine und mittlere Unternehmen sowie Existenzgründer:innen mit Sitz oder Betriebsstätte in Thüringen. Ziel ist es, durch qualifizierte externe Beratungsleistungen in betriebswirtschaftlichen und technischen Bereichen die Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft der regionalen Wirtschaft zu erhöhen. Gefördert werden beratungsrelevante Ausgaben als Zuschuss, wobei Anträge jederzeit eingereicht werden können. Begleitend zu Digitalisierungsprojekten, Forschung & Innovation sowie Unternehmensfinanzierung tragen die Fördermittel sichtbar zur Optimierung von Prozessen und zur nachhaltigen Stärkung des Unternehmens bei.
Voraussetzungen für eine Bewilligung sind der Nachweis des konkreten Beratungsbedarfs anhand einer Angebots- oder Leistungsbeschreibung sowie der Einsatz eines qualifizierten externen Berater:innen. Förderfähig sind ausschließlich Kosten externer Beratung; die Auswahl richtet sich nach den Kriterien „Nachgewiesener Beratungsbedarf“ und „Qualifikation des Berater:innen“. Zur Antragstellung sind das vollständig ausgefüllte Antragsformular, ein Beraterangebot oder eine detaillierte Leistungsbeschreibung, Rechnungsbelege sowie der abschließende Verwendungsnachweis einzureichen. Die öffentliche Förderbank des Freistaats Thüringen begleitet Interessierte bei allen Fragen zur Antragserstellung und Abwicklung, um reibungslose Abläufe und transparente Fördervergabe sicherzustellen. Damit erhalten Unternehmen in Thüringen unkomplizierten Zugang zu passgenauer Beratung und können ihre Zukunftsfähigkeit nachhaltig ausbauen.
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