Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung (BENE 2) – Förderschwerpunkt 5: Schutz und Erhalt der städtischen Natur und Verringerung von Umweltverschmutzung
Wenn Sie in Berlin Maßnahmen zum Schutz und Erhalt der städtischen Natur und Verringerung von Umweltverschmutzung planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
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Förderkriterien
Förderziel
Das Programm unterstützt innovative Maßnahmen und Projekte in Berlin, die zu einem klimaneutralen und umweltfreundlichen Stadtbild beitragen. Im Fokus steht dabei der Schutz und Erhalt der urbanen Natur sowie die Verringerung von Umweltverschmutzung.
Förderfähige Ausgaben
- Investitionen
- Sachausgaben
Nicht förderfähige Ausgaben
- Leasing
- Abschreibungen
- Erstattungsfähige Mehrwertsteuer
- Indirekte Kosten
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Durchführung des Vorhabens in Berlin
- Gesicherte Gesamtfinanzierung
- Realisierung nur mit Förderung möglich
- Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektbeschreibung
- Finanzierungsplan
- Antragsformular
Bewertungskriterien
- Innovationsgehalt des Projekts
- Nachhaltigkeitsaspekte
- Relevanz für den Umweltschutz
Beschreibung
Das Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung (BENE 2) mit dem Förderschwerpunkt 5 unterstützt innovative Projekte, die zum Schutz und Erhalt der städtischen Natur sowie zur Verringerung von Umweltverschmutzung beitragen. Die Maßnahme wird als Zuschuss gewährt und richtet sich an öffentliche Einrichtungen sowie gemeinnützige Organisationen, die ihre Projekte in Berlin realisieren. Das Förderprogramm verfolgt das Ziel, ein klimaneutrales und umweltfreundliches Stadtbild zu fördern, indem es Investitionen in grüne und blaue Infrastruktur unterstützt. In diesem Kontext können Projekte, die beispielsweise Natur- und Landschaftsschutzgebiete, die Erweiterung von Grün- und Erholungsflächen sowie naturbasierte Lösungen zur Stärkung der urbanen Infrastruktur umfassen, gefördert werden.
Ausgewählte Vorhaben müssen im Land Berlin umgesetzt werden und die gesicherte Gesamtfinanzierung aufweisen. Zudem ist die Realisierung des Projekts ohne die Förderung weder im notwendigen Umfang noch ohne erheblichen Zeitverzug möglich. Zu den förderfähigen Ausgaben zählen Investitionen und Sachausgaben in direktem Zusammenhang mit dem angestrebten Umwelt- und Naturschutz, während beispielsweise Leasing, Abschreibungen und indirekte Kosten nicht unterstützt werden. Die Antragsberechtigten, zu denen neben Hauptverwaltungen und Bezirksverwaltungen auch Körperschaften, Stiftungen sowie landeseigene Berliner Wohnungsbaugesellschaften zählen, profitieren von einer Förderquote von bis zu 80 % – in Ausnahmefällen sogar bis zu 100 %. Die Auswahl der Projekte erfolgt anhand strenger Kriterien, bei denen der Innovationsgehalt, die Nachhaltigkeit sowie die Relevanz für den Umwelt- und Naturschutz im urbanen Raum im Vordergrund stehen.
Das Förderprogramm integriert zudem Aspekte wie Energieeffizienz, digitale Infrastruktur und Städtebau, was eine interdisziplinäre Herangehensweise an die urbanen Herausforderungen widerspiegelt. Im Rahmen eines Windhundverfahrens und thematischen Aufrufen werden Projekte geprüft und zur formellen Antragstellung aufgefordert. Durch diesen Ansatz werden Synergieeffekte erzeugt, die nicht nur zur Verbesserung der Lebensqualität in der Stadt beitragen, sondern auch die biologischen Grundlagen und die natürliche Vielfalt stärken. Öffentliche Organisationen und gemeinnützige Einrichtungen werden ermutigt, im Rahmen der BENE 2-Initiative innovative Konzepte zur nachhaltigen Stadtentwicklung einzureichen – von der Schaffung innerstädtischer Ruhe- und Erholungsräume bis hin zur Minderung von Luft- und Feinstaubbelastungen. Die Einreichung von Projektskizzen ist bis Ende 2027 möglich.