Zuschuss

Berufsbezogene Informations- und Weiterbildungsmaßnahmen in der Landwirtschaft

Zuschuss für berufsbezogene Informationsveranstaltungen und Lehrgänge in der Landwirtschaft und im Gartenbau in Nordrhein-Westfalen.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
18.04. - 30.06.2030
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Nordrhein-Westfalen
Unternehmensgröße: KMU
Förderquote: 60% - 80%
Projektdauer: 6 Monate

Förderziel

Flächendeckendes Angebot berufsbezogener Informations- und Weiterbildungsmaßnahmen, durch die Kenntnisse und Fertigkeiten in Landwirtschaft und Gartenbau erhalten, erweitert und der Entwicklung angepasst werden.

Förderfähige Ausgaben

  • Raummiete
  • Seminartechnik
  • Referentenhonorare
  • Entschädigungen für Betriebsleiter
  • Übernachtungskosten
  • Mehr anzeigen

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Teil der gesetzlich geregelten landwirtschaftlichen Berufsausbildung

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Unternehmen
  • Genossenschaften
  • Öffentliche Einrichtungen
  • Bildungseinrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Zulassung als Maßnahmeträger
  • Mindestens 7 Teilnehmende
  • Nachweis Teilnahmebescheinigung >50 %
  • Wohnsitz oder Arbeits-/Ausbildungsverhältnis NRW

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Zulassung als Maßnahmeträger
  2. Grundantrag
  3. Kostenkalkulation
  4. Qualifikationsnachweis Referenten
  5. De-minimis-Erklärung

Bewertungskriterien

  • Projektauswahlkriterien nach Stichtagen

Beschreibung

Das Programm „Berufsbezogene Informations- und Weiterbildungsmaßnahmen in der Landwirtschaft“ fördert gemeinnützige Organisationen, Unternehmen, Genossenschaften sowie öffentliche und Bildungseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen bei der Durchführung von Informationsveranstaltungen (1–1,5 Tage) und Lehrgängen (2–15 Tage) im Agrar- und Gartenbausektor. Ziel ist ein flächendeckendes Angebot, das land- und gartenbauliche Kenntnisse auf aktuelle Entwicklungen abstimmt und Fertigkeiten erweitert – etwa in Betriebsmanagement, Erwerbskombinationen, Vermarktungsstrategien oder ökologischen Produktionsverfahren. Zugelassene Maßnahmeträger:innen können Präsenz-, Online- oder Hybridformate anbieten und erhalten einen Zuschuss von 60 % bis 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Gefördert werden Raummiete, Seminartechnik, Referent:innenhonorare, Kinderbetreuung, Lehr- und Lernmittel, Personal- sowie Lehrgangsgebühren; Ausgaben für gesetzlich geregelte landwirtschaftliche Berufsausbildung sind ausgeschlossen. Die Förderquote variiert je nach Veranstaltungsdauer, die Projektdauer beträgt bis zu sechs Monate. Eine Mindestteilnehmerzahl von sieben Personen, eine Nachweisteilnahme von über 50 % sowie Wohnsitz oder Arbeits-/Ausbildungsverhältnis in NRW sind Voraussetzung. Die Zuwendung erfolgt nach Vorlage der Unterlagen zu Zulassung, Kostenkalkulation, Qualifikationsnachweisen und De-minimis-Erklärung.

Interessierte Maßnahmeträger:innen reichen ihre Anträge laufend vor Beginn der Maßnahme ein; für das Jahr 2025 gelten die Stichtage 30.04., 02.06., 06.08. und 13.10. Der Antrag wird durch die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen als EU-Zahlstelle geprüft. Auswahlkriterien sichern eine gleichmäßige Verteilung der Mittel über das Fördergebiet. Zielgruppe der Maßnahmen sind Personen, die in landwirtschaftlichen Betrieben tätig sind oder beraten, Mitglieder berufsrelevanter Vereine, Aktive in Natur- und Umweltschutzorganisationen sowie arbeitslose Fachkräfte mit landwirtschaftlicher Ausbildung. Durch die Kombination von fachlichem Wissen, methodischer Kompetenz und flexiblen Veranstaltungsformen leistet das Programm einen wichtigen Beitrag zur Stärkung nachhaltiger Landwirtschaft und ländlicher Entwicklung in Nordrhein-Westfalen.

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