Zuschuss

Berufseinstieg/Jugendberufshilfe der Ida-und-Otto-Chelius-Stiftung

Die Ida-und-Otto-Chelius-Stiftung fördert Projekte, die junge Menschen beim Übergang von der Schule in den Beruf unterstützen, z. B. durch Erlebnispädagogik, Theaterpädagogik oder Sprachförderung. Anträge können schriftlich jederzeit eingereicht werden; der Stiftungsvorstand entscheidet mindestens zweimal jährlich.

Bildung Kinder und Jugendliche

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Baden-Württemberg

Förderziel

Förderung von Projekten der Jugendberufshilfe, die den Eintritt in die Berufswelt ermöglichen und junge Menschen beim Übergang von der Schule in den Beruf unterstützen.

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine
  • Bildungseinrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Schriftlicher Antrag mit genauen Angaben zu den Inhalten und Kosten des Projekts

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Projektbeschreibung
  2. Kostenaufstellung

Beschreibung

Die Ida-und-Otto-Chelius-Stiftung unterstützt in Baden-Württemberg innovative Projekte, die den Übergang von der Schule in die Berufswelt begleiten. Gefördert werden etwa erlebnispädagogische, theaterpädagogische und sprachfördernde Maßnahmen, die jungen Menschen eine praxisnahe und kreative Vorbereitung auf Ausbildungs- und Arbeitsprozesse ermöglichen. Ziel ist es, mit passgenauen Initiativen die Berufsorientierung zu stärken und Jugendlichen den Einstieg in die Arbeitswelt zu erleichtern. Als Zuschussgeber fördert die Stiftung Organisationen, Vereine und Bildungseinrichtungen, die sich im Bereich Kinder und Jugendliche, Aus- und Weiterbildung sowie Arbeit & Soziales engagieren.

Antragstellende aus dem gemeinnützigen Sektor reichen jederzeit einen schriftlichen Förderantrag mit präziser Projektbeschreibung und detaillierter Kostenaufstellung ein. Der Stiftungsvorstand entscheidet mindestens zweimal jährlich über die eingereichten Konzepte. Voraussetzung für eine Bewilligung ist ein vollständiger Antrag mit klaren Angaben zu Zielen, Inhalten und Finanzbedarf. Förderberechtigt sind gemeinnützige Organisationen, Interessenverbände, sonstige Vereine sowie Bildungseinrichtungen, die Projekte der Jugendberufshilfe realisieren möchten. Die fortlaufende Fördermöglichkeit gewährleistet, dass Anträge flexibel und zeitnah geprüft werden. Junge Menschen, die beim Berufseinstieg besondere Unterstützung benötigen, profitieren direkt von den individuell zugeschnittenen Angeboten.

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