Berufsvorbereitung – Sozialpsychiatrie
Tagesstrukturierende Leistung für Menschen mit psychischen Erkrankungen in Tirol zur (Wieder-)Teilhabe am Arbeitsmarkt. Anträge jederzeit möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Menschen mit psychischen Erkrankungen und wesentlichen Einschränkungen ihrer psychosozialen Fähigkeiten erhalten Unterstützungsleistungen zur Teilhabe am Arbeitsmarkt.
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Vorliegen einer Behinderung nach § 3 lit. a TTHG
- österreichische Staatsbürgerschaft oder gleichgestellt
- Hauptwohnsitz in Tirol
- Aussicht auf Stärkung der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben
- Bereitschaft zur Mitwirkung bei Antragstellung und Durchführung
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular nach TTHG
Beschreibung
Die Förderung „Berufsvorbereitung – Sozialpsychiatrie“ in Tirol richtet sich an erwachsene Menschen mit psychischen Erkrankungen und wesentlichen Einschränkungen ihrer psychosozialen Fähigkeiten. Als tagesstrukturierende Leistung bietet sie ein individuell abgestimmtes Arbeits- und Berufstraining in Trainingsbetrieben, psychosoziales Kompetenztraining sowie Bewerbungstraining und Nachsorge am Arbeitsplatz. Ziel ist die Stärkung der Arbeitsfähigkeit, die Erhaltung bzw. Verbesserung der Lebensqualität und die nachhaltige Teilhabe am Arbeitsmarkt. Die Finanzierung erfolgt in der Regel gemeinsam durch das Arbeitsmarktservice (AMS) und die Pensionsversicherungsanstalt (PVA); bei Ablehnung durch die PVA übernimmt das Land Tirol den Anteil. Die Leistung wird ambulant und mobil erbracht, dauert in der Regel 12 Monate und kann in begründeten Fällen auf bis zu 18 Monate verlängert werden. Trainings- und Öffnungszeiten orientieren sich am regionalen Arbeitsmarkt und betriebspraktischen Erfordernissen.
Die Antragstellung ist laufend möglich und erfolgt über das Antragsformular nach § 11 Abs. 1 und 2 lit. e des Tiroler Teilhabegesetzes. Förderberechtigt sind Privatpersonen mit österreichischer Staatsbürgerschaft (oder Gleichstellung), Hauptwohnsitz in Tirol sowie Vorliegen einer Behinderung nach § 3 lit. a TTHG. Voraussetzung ist die Aussicht auf Stärkung der gesellschaftlichen Teilhabe und die Mitwirkung bei Antragstellung und Durchführung. Neben der beruflichen Qualifizierung sind Empowerment, Hilfe zur Selbsthilfe und Begegnung auf Augenhöhe zentrale Prinzipien. Interessierte erhalten Unterlagen und weitere Informationen bei der Abteilung Inklusion und Kinder- und Jugendhilfe des Landes Tirol. Die Förderung wird in Form eines Zuschusses gewährt und ist unbefristet gültig.
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