Besucherlenkende und verkehrsleitende Maßnahmen und Begleiteinrichtungen
Förderung von Erholungsinfrastrukturmaßnahmen in Tirol wie Parkplätze, Rastplätze, Spiel- und Erlebnisplätze, Teiche, Biotope, Aussichtsplattformen und Bepflanzung. Laufzeit unbefristet ab 01.03.2013.
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Förderkriterien
Förderziel
Im Rahmen der Erholungsraumgestaltung sollen verkehrsleitende und besucherlenkende Einrichtungen wie Parkplätze, Rastplätze, Spielplätze, Erlebnisplätze, Teiche, Biotope sowie Aussichtsplattformen errichtet und bepflanzt werden, um die Infrastruktur in Erholungsgebieten zu erhalten, barrierefreie Zugänge zu verbessern und eine nachhaltige Besucherlenkung zu ermöglichen.
Förderfähige Ausgaben
- Anlage von Parkplätzen
- Anlage von Rastplätzen
- Anlage von Spielplätzen
- Anlage von Erlebnisplätzen
- Anlage von Teichen und Biotopen
- Mehr anzeigen
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Unternehmen
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Vorlage eines Projektes inkl. Planung im Rahmen der Erholungsraumgestaltung
- Maßnahme muss dem Förderungskatalog Landschaftsdienst entsprechen
- Stellen eines Förderungsantrages und Genehmigung des Ansuchens
- Vorhaben muss frei zugänglich und unentgeltlich benutzbar sein
- Behördliche Genehmigungen vor Genehmigung des Vorhabens einzuholen
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Förderungsantrag inkl. eines Projektes mit den geplanten Maßnahmen
- Verpflichtungserklärung
- Nachweis behördlicher Genehmigungen
- Nutzungsvereinbarungen
- Angebote bzw. Kostenaufbereitungsmodelle
- Projektbeschreibungen
Beschreibung
Die Förderung für besucherlenkende und verkehrsleitende Maßnahmen in Tirol unterstützt öffentliche Einrichtungen, Interessenverbände, Vereine und Unternehmen dabei, die Erholungsinfrastruktur in Naturräumen nachhaltig zu gestalten und barrierefreie Zugänge auszubauen. Gefördert werden unter anderem der Bau und die Verbesserung von Park– und Rastplätzen, Spiel- und Erlebnisbereichen, Teich- und Biotopanlagen sowie Aussichtsplattformen oder -türmen inklusive der erforderlichen Bepflanzung. Ziel ist es, Besucher:innenströme ökologisch verträglich zu lenken, naturnahe Erlebniswelten zu schaffen und die vorhandene Infrastruktur in sensiblen Erholungsgebieten langfristig zu erhalten. Die Förderquote liegt je nach Maßnahme zwischen 50 % und 70 % der förderfähigen Nettogesamtkosten und kann unbefristet beantragt werden.
Für eine Antragstellung ist die Vorlage eines vollständigen Projekts mit Planunterlagen gemäß Förderkatalog Landschaftsdienst erforderlich. Zusätzlich sind eine Verpflichtungserklärung, behördliche Genehmigungen, Nutzungsvereinbarungen, Angebote oder Kostenaufstellungsmodelle sowie eine detaillierte Projektbeschreibung einzureichen. Alle Maßnahmen müssen öffentlich frei zugänglich und unentgeltlich nutzbar sein, wirtschaftlich, zweckmäßig und sparsam geplant werden sowie den geltenden Richtlinien entsprechen. Die Bewilligung erfolgt schriftlich nach Prüfung durch die zuständige Landesstelle, gefolgt von Vor-Ort-Kontrollen durch Regionalberater:innen. Anträge können jederzeit und ohne Fristende gestellt werden. Dadurch eröffnet sich Akteur:innen aus dem öffentlichen Interesse die Möglichkeit, aktiv zu einer klimafreundlichen, wohnortnahen Erholungsraumgestaltung beizutragen und die Erlebnisqualität in Tirol zu steigern.
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