Garantie

Beteiligungsgarantien der Bürgschaftsbank Niedersachsen

Wenn sich eine private Kapitalbeteiligungsgesellschaft an der Finanzierung Ihres Vorhabens beteiligt, kann die Bürgschaftsbank Niedersachsen unter bestimmten Voraussetzungen Garantien übernehmen.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Niedersachsen
Unternehmensgröße: KMU
Förderquote: 70%
Projektdauer: 60 - 120 Monate

Förderziel

Die Bürgschaftsbank Niedersachsen übernimmt Garantien für Beteiligungen von privaten Kapitalbeteiligungsgesellschaften an kleinen und mittleren Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und des Gartenbaus, um deren Eigenkapitalbasis zu stärken und den Zugang zu weiteren Finanzierungsmitteln zu erleichtern.

Antragsberechtigt

  • Unternehmen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und des Gartenbaus
  • Beteiligung dient der Schaffung oder Sicherung einer nachhaltig wettbewerbsfähigen Existenz
  • Betrieb in ausreichendem Maße gegen die üblichen Risiken versichert
  • Beteiligigungen zur reinen Konsolidierung der Finanzverhältnisse sind ausgeschlossen

Beschreibung

Die Beteiligungsgarantien der Bürgschaftsbank Niedersachsen unterstützen kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie des Gartenbaus – einschließlich Baumschulen und Landschaftsgärtnereien – dabei, ihre Eigenkapitalbasis zu stärken. Wenn sich eine private Kapitalbeteiligungsgesellschaft an einem Vorhaben beteiligt, kann die Bürgschaftsbank Niedersachsen unter definierten Voraussetzungen bis zu 70 Prozent der Einlage und bis zu 70 Prozent der vertraglich vereinbarten Entgeltansprüche für maximal ein Jahresentgelt als Garantie übernehmen. Die garantierte Beteiligung liegt dabei zwischen 50.000 EUR und 2,5 Mio. EUR je Beteiligungsnehmer:in. Die Laufzeit erstreckt sich über 60 bis 120 Monate. Auf diese Weise wird nicht nur die finanzielle Basis gefestigt, sondern auch der Zugang zu weiteren Finanzierungsmitteln erleichtert, um Investitionen in Kooperationen, Innovationsprojekte, Strukturwandel, Betriebserweiterungen oder Unternehmensübernahmen zu realisieren.

Antragsberechtigt sind jene Unternehmen, die eine nachhaltige und wettbewerbsfähige Existenz schaffen oder sichern möchten und ihren Betrieb gegen die üblichen Risiken ausreichend versichert haben. Ausgeschlossen sind Beteiligungen, die ausschließlich der Konsolidierung der Finanzverhältnisse dienen. Anträge können jederzeit gestellt werden und werden über die jeweilige private Kapitalbeteiligungsgesellschaft an die Bürgschaftsbank Niedersachsen weitergeleitet. Mit dieser Garantie eröffnet sich für regionale Unternehmen eine verlässliche Perspektive, um Wachstumschancen optimal zu nutzen und langfristig handlungsfähig zu bleiben.

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