Zuschuss

Betreutes Wohnen für junge Erwachsene nach SGB VIII §30–§41

Betreutes Wohnen für 18- bis 21-Jährige mit seelischer Behinderung inklusive sozialpädagogischer Begleitung, Alltagsstruktur, Unterstützung bei Ausbildung und Behördenangelegenheiten. Finanzierung erfolgt in der Regel durch das Jugendamt. Anträge sind fortlaufend möglich.

Soziales Kinder und Jugendliche Gesundheit

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Hessen
Förderquote: 100%
Projektdauer: bis zum 21. Lebensjahr (max. ca. 36 Monate)
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Förderung eines strukturierten Betreuungsangebots zur Verselbstständigung junger Erwachsener mit seelischer Behinderung durch sozialpädagogische Begleitung und stabile Wohnsituationen.

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Alter zwischen 18 und 21 Jahren
  • Nachweis einer seelischen Behinderung (§ 35a SGB VIII)

Beschreibung

Das Betreute Wohnen für junge Erwachsene nach SGB VIII §30–§41 der Lichtblick – Stiftung der Evangelischen Marienkirchengemeinde zu Hanau bietet in Hessen ein spezialisiertes sozialpädagogisches Begleitangebot für 18- bis 21-Jährige mit seelischer Behinderung (§ 35a SGB VIII). In einem strukturierten Wohnumfeld erhalten die Teilnehmer:innen intensive Unterstützung bei der Alltagsorganisation, Ausbildungsvorbereitung und behördlichen Angelegenheiten. Ziel ist es, durch stabile Wohnsituationen und fachliche Begleitung die Verselbstständigung zu fördern und den Übergang in ein eigenverantwortliches Leben zu erleichtern. Das Angebot richtet sich an junge Erwachsene, die aufgrund psychischer Belastungen oder schwieriger Lebensumstände besonderen Bedarf an professioneller Hilfe haben.

Die Maßnahme wird in der Regel mit einem 100%igen Zuschuss durch das Jugendamt finanziert und ist bis zum Erreichen des 21. Lebensjahres (maximal ca. 36 Monate) möglich. Voraussetzungen sind der Nachweis einer seelischen Behinderung sowie das Alter zwischen 18 und 21 Jahren. Anträge können fortlaufend gestellt werden, wodurch eine flexible Aufnahme in das Betreuungsprogramm gewährleistet ist. Die Förderung ist ausschließlich gemeinnützigen Organisationen zugänglich und deckt die Kosten für die sozialpädagogische Begleitung vollständig ab. Durch die Kombination aus individueller Beratung, Wohnraumsicherung und Alltagsstruktur unterstützt das Programm junge Menschen dabei, die Herausforderungen des Erwachsenwerdens zu meistern und nachhaltige Perspektiven für Beruf und Privatleben zu entwickeln.

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