Betreuungs- und Leistungsangebot (Assistenzleistungen & Fördergruppen) der Carl-Theodor-Welcker-Stiftung e.V.
Die Carl-Theodor-Welcker-Stiftung e.V. bietet fortlaufend Assistenzleistungen und Fördergruppen im Rahmen der Eingliederungshilfe (SGB IX) und der Hilfe in besonderen sozialen Schwierigkeiten (SGB XII) für Personen aus der Forensik und dem Strafvollzug an.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung der sozialen und beruflichen Rehabilitation sowie Teilhabe am gesellschaftlichen Leben für psychisch erkrankte und straffällige Menschen durch individuelle Assistenzleistungen und strukturierte Fördergruppen.
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Entsprechung der Zielgruppe der Stiftung
- Abgeschlossene Behandlung der psychiatrischen Erkrankung
- Ansätze zur selbstständigen Bewältigung lebenspraktischer Anforderungen
- Fähigkeit, Absprachen mit Mitarbeitenden zu treffen
- Entwicklung von Zielvorstellungen für die Maßnahme
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Gerichtsurteile
- Gutachten
- Arztbriefe
Beschreibung
Die Carl-Theodor-Welcker-Stiftung e.V. in Baden-Württemberg stellt fortlaufend individuelle Assistenzleistungen und strukturierte Fördergruppen für Personen mit psychiatrischen Erkrankungen und forensischem Hintergrund bereit. Im Rahmen der Eingliederungshilfe (SGB IX) und der Hilfe in besonderen sozialen Schwierigkeiten (SGB XII) werden psychosoziale Beratung, Tagesstruktur, Arbeitstherapie sowie besondere Wohnformen angeboten. Ziel ist die Förderung der sozialen und beruflichen Rehabilitation sowie die nachhaltige Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Teilnehmende profitieren von einem ganzheitlichen Konzept, das ärztliche, therapeutische und lebenspraktische Aspekte verbindet und die Rückkehr in selbstbestimmte Alltagsstrukturen unterstützt.
Für eine Aufnahme müssen Interessierte nach abgeschlossener psychiatrischer Behandlung eigene Zielvorstellungen entwickelt haben, lebenspraktische Anforderungen selbstständig bewältigen und verbindliche Absprachen mit Mitarbeitenden treffen können. Ausgeschlossen sind akut psychotische, drogen- oder alkoholkranke Personen sowie Personen mit vorrangigem Pflegebedarf oder akuter Selbst- und Fremdgefährdung. Der mehrstufige Aufnahmeprozess umfasst Kontaktaufnahme, Vorlage relevanter Unterlagen (Gerichtsurteile, Gutachten, Arztbriefe), Hausbesuch, Probewohnen und Fallsupervision sowie rechtzeitige Beantragung der geeigneten Hilfemaßnahmen. Eine kontinuierliche Aufnahme ist möglich, solange die Voraussetzungen der Förderrichtlinien erfüllt werden. So bietet die Stiftung einen verlässlichen Zuschussgeber für private Antragstellende, die eine nachhaltige Reintegration in Beruf und Gesellschaft anstreben.
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