Zuschuss

Betreuungsbeitrag im Rahmen des Modells \"Beitragsfreier Kindergarten\" (Wr. Kinder in BL)

Die Stadt Wien zahlt einen Betreuungsbeitrag für Wiener Kinder bis zur Schulpflicht im Modell \"Beitragsfreier Kindergarten\". Förderung abhängig vom Alter (0–3 bzw. 3–6 Jahre) und der Betreuungsdauer. Anträge jederzeit möglich.

Bildung Kinder und Jugendliche

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.09.2009
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Wien

Förderziel

Die Förderung deckt die Kosten für die allgemeine Bildungs- und Betreuungsleistung von Kindern im Alter von 0 bis 6 Jahren bzw. bis zum Beginn der Schulpflicht in privaten elementaren Bildungseinrichtungen im Rahmen des Modells „Beitragsfreier Kindergarten“.

Förderfähige Ausgaben

  • Elternbeitrag für Betreuungsleistung

Antragsberechtigt

  • Bildungseinrichtungen
  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Hauptwohnsitz des Kindes und eines Elternteils in Wien
  • Besuch einer behördlich genehmigten elementaren Bildungseinrichtung
  • Mindestens 16 Wochenstunden Betreuungsbesuch
  • Gültige Fördervereinbarung mit der Stadt Wien

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragsformular
  2. Fördervereinbarung
  3. Nachweis Meldedaten (Hauptwohnsitz Wien)
  4. Nachweis der Einrichtungsgenehmigung
  5. Leistungsnachweis (monatlich)

Beschreibung

Im Rahmen des Modells „Beitragsfreier Kindergarten“ unterstützt die Stadt Wien die elementare Betreuung und Bildung von Wiener Kindern im Alter von 0 bis 6 Jahren bzw. bis zum Schulpflichtbeginn durch einen monatlichen Betreuungsbeitrag. Dieser Zuschuss dient der Deckung des Elternbeitrags für bis zu 16 Wochenstunden und orientiert sich an den städtischen Besuchsbeiträgen. Die Förderung richtet sich an alle Familieneinrichtungen oder Privatpersonen, die behördlich genehmigte, private elementare Bildungseinrichtungen in Wien betreiben und mit der Stadt Wien eine gültige Fördervereinbarung abgeschlossen haben. Sie gewährleistet eine chancengerechte Teilhabe durch beitragsfreie Gruppenplätze und fördert besonders Kinder in der Eingewöhnungsphase oder mit erhöhtem Förderbedarf unter Berücksichtigung des Wiener Bildungsplans.

Voraussetzung für den Zuschuss ist der Hauptwohnsitz des Kindes und zumindest eines Eltern- bzw. Obsorgeberechtigten in Wien sowie der Nachweis von mindestens 16 Wochenstunden Betreuungsbesuch. Gefördert werden ausschließlich die Elternbeiträge für die allgemeine Bildungs- und Betreuungsleistung. Die Förderanträge können jederzeit gestellt werden, da eine fortlaufende, unbegrenzt gültige Förderung besteht. Zur Antragseinreichung benötigt es das vollständig ausgefüllte Antragsformular, eine Fördervereinbarung, Wohnsitznachweise, die behördliche Betriebsgenehmigung der Einrichtung sowie einen monatlichen Leistungsnachweis. Mit dieser transparenten und bedarfsorientierten Förderung trägt die Stadt Wien zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie zur Sicherung hochwertiger Kinderbetreuungseinrichtungen bei.

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