Zuschuss

Bezuschussung einer literarischen Veranstaltung durch Friedrich-Bödecker-Kreis in Bayern e. V.

Förderung von Lesungen von Autor:innen und Veranstaltungen zur Leseförderung in Bayern mit Zuschuss bis zu 50% der förderfähigen Kosten.

Kultur Medien Sport

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Bayern
Förderquote: 50%

Förderziel

Förderung von Lesungen von Autor:innen und Veranstaltungen zur Leseförderung durch Autorenbegegnungen in Bayern.

Förderfähige Ausgaben

  • Honorar
  • Fahrtkosten
  • Tagegeld
  • Übernachtungsgeld

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Rahmenprogramme bzw. Mitveranstaltende wie Sprecher, Schauspieler oder Musiker

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine
  • Stiftungen
  • Öffentliche Einrichtungen
  • Privatpersonen
  • Bildungseinrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Veranstaltung der Autorenbegegnung in Bayern

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antrag auf Zuschuss zu einer Autorenlesung
  2. Lesungsprotokoll
  3. Honorar- und Reisekostenabrechnung

Beschreibung

Der Friedrich-Bödecker-Kreis in Bayern e. V. unterstützt kulturelle Begegnungen durch einen Zuschuss für Lesungen von Autor:innen in ganz Bayern. Gefördert werden gemeinnützige Organisationen, Interessenverbände, Vereine, Stiftungen, öffentliche Einrichtungen, Bildungseinrichtungen sowie freiberufliche Einzelpersonen und Privatpersonen, die Lesungsveranstaltungen zur Leseförderung organisieren. Das Programm zielt darauf ab, Autor:innen direkt mit unterschiedlichen Zielgruppen zusammenzubringen und damit literarische Vielfalt und Lesebegeisterung zu stärken.

Die Förderung umfasst bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben und erstreckt sich auf Honorar, Fahrtkosten (max. 50 % der Bahnfahrkosten 2. Klasse oder 0,13 € pro Kilometer), Tagegeld (max. 10 € bei mehr als sechs Stunden Einsatz) sowie Übernachtungsgeld (max. 20 €). Ausgeschlossen sind Rahmenprogramme und Mitwirkende wie Sprecher, Schauspieler:innen oder Musiker:innen. Anträge können jederzeit eingereicht werden. Nach Bewilligung erfolgt die Bereitstellung der Abrechnungsunterlagen, darunter Lesungsprotokoll sowie Honorar- und Reisekostenabrechnung, die nach der Veranstaltung ausgefüllt an den Friedrich-Bödecker-Kreis zurückgesandt werden. Diese kontinuierliche Fördermöglichkeit bietet Veranstalter:innen eine unkomplizierte finanzielle Unterstützung, um Lesungen und Autorenbegegnungen in Bayern nachhaltig umzusetzen.

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