Bielefelder Flüchtlingsfonds der Stiftung Solidarität
Unbürokratische finanzielle Unterstützungen für geflüchtete Menschen in Bielefeld: individuelle Hilfen bis 100 € und Gruppenangebote bis 2.000 €. Anträge können jederzeit gestellt werden, solange Mittel verfügbar sind.
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Förderkriterien
Förderziel
Der Bielefelder Flüchtlingsfonds bietet konkrete Einzelfallhilfe und fördert Projekte zur Integration geflüchteter Menschen in Bielefeld über das gesetzlich vorgesehene Maß hinaus. Durch finanzielle Zuschüsse, Beratung und Kooperation mit der Stadt Bielefeld soll der Übergang in die neue Umgebung erleichtert und gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht werden.
Förderfähige Ausgaben
- Anschaffung von Sportausrüstung
- Lern- und Lehrmaterialien
- Kurs- und Veranstaltungsgebühren
- Ausstattung für Gruppenangebote (z. B. Trikots)
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
- Gemeinnützige Organisationen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
Zuwendungsvoraussetzungen
- Tätigkeit bei der Stadt Bielefeld oder in Verbänden in der Flüchtlingshilfe
- Freie Initiativen oder Ehrenamtliche mit Engagement in der Flüchtlingsarbeit
- Einreichung über Fachkräfte oder Ehrenamtliche
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular „Bielefelder Flüchtlingsfonds“
- Unterzeichneter Antrag per E-Mail, Fax oder Post
- Ggf. unterstützendes Votum einer Referenzperson oder Einrichtung
Beschreibung
Der Bielefelder Flüchtlingsfonds der Stiftung Solidarität bei Arbeitslosigkeit und Armut unterstützt seit 1999 geflüchtete Menschen in Bielefeld durch unbürokratische Einzelfallhilfen und Gruppenprojekte. In Kooperation mit der Stadt Bielefeld stehen finanzielle Zuschüsse bereit, um individuelle Bedarfe wie Sportausrüstung, Lernmaterialien, Kursgebühren oder Fahrkarten zu decken. Fachkräfte, freie Initiativen und Ehrenamtliche aus Wohlfahrtsverbänden oder städtischen Einrichtungen können Anträge jederzeit einreichen, solange Mittel verfügbar sind. Zur Antragstellung genügt das ausgefüllte Antragsformular „Bielefelder Flüchtlingsfonds“, begleitet von einem möglichen Votum einer Referenzperson oder Einrichtung. Nach kurzer Prüfung durch die Stiftung Solidarität und das Sozialdezernat der Stadt erfolgt bei Bewilligung eine Überweisung oder Barauszahlung.
Die Fördersummen gliedern sich in zwei Kategorien: Für Einzelpersonen stehen bis zu 100 € bereit, während Gruppeninitiativen bis zu 2.000 € beantragen können. Letztere richtet sich an Vereine, Sportclubs oder ehrenamtliche Sprachangebote, die mehrere geflüchtete Menschen in Integrationsaktivitäten einbinden möchten. Ziel des Fonds ist es, über gesetzliche Leistungen hinaus gehende Leistungen zu ermöglichen und damit den Eintritt in das gesellschaftliche Leben zu erleichtern. Die Stiftung Solidarität, getragen von Bürger:innen- und Unternehmensspenden, übernimmt Verwaltung und Vergabe, um schnelle Hilfe und nachhaltige Teilhabe zu gewährleisten. Interessierte Antragsteller:innen reichen ihren unterschriebenen Antrag per E-Mail, Fax oder Post ein – Entscheidungen werden kurzfristig getroffen, um den Integrationsprozess unmittelbar zu fördern.
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