Zuschuss

Bielefelder Sozialfonds der Stiftung Solidarität bei Arbeitslosigkeit und Armut

Unbürokratische Einzelfallhilfe für Bielefelder Senior:innen ab 60 Jahren in finanziellen Notlagen. Einmal jährlich bis zu 100 € Unterstützung. Anträge laufend über Beratungsstellen oder das Sozialamt möglich.

Soziales Gesundheit

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Nordrhein-Westfalen
Fördersumme: Bis zu 100 € einmal jährlich

Förderziel

Der Bielefelder Sozialfonds hat zum Ziel, bedürftigen Seniorinnen und Senioren ab 60 Jahren in Bielefeld, die Grundsicherung im Alter beziehen, mit einmaligen Zahlungen von bis zu 100 € zur Linderung oder Beseitigung individueller Notlagen zu unterstützen und so ihre Lebenssituation nachhaltig zu verbessern.

Förderfähige Ausgaben

  • Zuzahlungen bei medizinischer Versorgung
  • Sportkleidung für Reha oder Kur
  • Reparatur einer Waschmaschine
  • Teilnahme an Seniorenreisen oder -kursen
  • Fahrtkosten (Zugfahrt)
  • Mehr anzeigen

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Alter ab 60 Jahre
  • Wohnsitz in Bielefeld
  • Bescheid über Grundsicherung nach SGB XII
  • Antragstellung über Beratungsstelle oder Sozialamt

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Ausgefüllter Antrag (Musterantrag)
  2. Bescheid über Grundsicherung
  3. Stempel und Unterschrift der Beratungsstelle oder des Sozialamts

Bewertungskriterien

  • Nachweis der Grundsicherung
  • Dringlichkeit der individuellen Notlage
  • Beantragter Betrag bis 100 €

Beschreibung

Der Bielefelder Sozialfonds der Stiftung Solidarität bei Arbeitslosigkeit und Armut richtet sich an Senior:innen ab 60 Jahren mit Wohnsitz in Bielefeld, die Grundsicherung nach SGB XII beziehen und sich in einer außergewöhnlichen individuellen Notlage befinden. Ziel ist es, mit unbürokratischer Einzelfallhilfe einmal jährlich bis zu 100 € bereitzustellen, um finanzielle Belastungen kurzfristig zu lindern. Dabei stehen vielfältige Einsatzbereiche im Fokus: von Zuzahlungen bei medizinischer Versorgung über Sportbekleidung für Rehakurse bis hin zur Reparatur einer Haushaltsmaschine oder den Fahrtkosten für einen Angehörigenbesuch. Durch gezielte Unterstützung trägt der Fonds dazu bei, die Teilhabe und Lebensqualität der Betroffenen nachhaltig zu verbessern und Altersarmut aktiv entgegenzutreten.

Die Antragstellung erfolgt jederzeit über örtliche Beratungsstellen oder das Sozialamt. Notwendig sind der ausgefüllte Musterantrag, der Bescheid über die Grundsicherung und der Stempel sowie die Unterschrift der betreuenden Einrichtung. Die Vergabe orientiert sich an der Dringlichkeit der individuellen Notlage, dem Nachweis der Leistungsberechtigung und dem beantragten Betrag von maximal 100 €. Als Zuschuss vergeben, ermöglicht diese Förderung Senior:innen in prekären Situationen eine schnelle, direkte Hilfe ohne langwierige Verfahren. Interessierte Berater:innen und Sozialarbeiter:innen können den Antrag unkompliziert weiterleiten und somit einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der sozialen Teilhabe älterer Menschen leisten.

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