Bildende Kunst, Design, Fotografie und Architektur – Projekt- und Jahresförderungen
Förderung für Bildende Kunst, Design, Fotografie und Architektur in Kärnten: Projekt- und Jahresprogramme, Publikationen, digitale und öffentliche Kunstprojekte. Einreichfristen u.a. Jahresförderung bis 31. Oktober, Einzelprojekte drei Monate vor Beginn.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung themenbezogener und spartenübergreifender Einzelprojekte, Jahresprogramme, Publikationen und Kunstprojekte im öffentlichen und digitalen Raum sowie Digitalisierungs- und Vermittlungsprojekte im Bereich Bildende Kunst, Design, Fotografie und Architektur mit Kärnten-Bezug.
Förderfähige Ausgaben
- Personalaufwendungen
- Sachkosten
- Publikationskosten
- Digitalisierungsprojekte
- Kunstvermittlungsaktivitäten
Nicht förderfähige Ausgaben
- Anschaffung von Immobilien
- Faschingssitzungen und Faschingsgilden
- Parteipolitische Veranstaltungen
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Unternehmen
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Erfüllung der in § 3–5 K-KFördG und der K-KFördRL definierten Bestimmungen
- Kärnten-Bezug bzw. in Kärnten lebende bzw. stammende Antragsteller:innen
- Rechtzeitige Antragstellung vor Projektbeginn
- Vollständig ausgefülltes und unterzeichnetes Antragsformular innerhalb der Einreichfrist
- Beachtung der veröffentlichten Einreichfristen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Ausgefülltes und unterzeichnetes Antragsformular
- Finanzierungsplan
- Projektbeschreibung und relevante Beilagen
Bewertungskriterien
- Qualität und Innovationsgehalt des Projekts
- Kärnten-Bezug des Vorhabens
- Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit
Beschreibung
Die Landesförderung für Bildende Kunst, Design, Fotografie und Architektur in Kärnten richtet sich an Kreativschaffende, Kulturinitiativen, Unternehmen und Non-Profit-Organisationen, die mit ihrem künstlerischen oder gestalterischen Vorhaben einen Bezug zu Kärnten aufweisen. Gefördert werden themenbezogene Einzelprojekte ebenso wie Jahresprogramme, Publikationen sowie Kunstaktionen im öffentlichen und digitalen Raum. Ein Schwerpunkt liegt auf Digitalisierungs- und Vermittlungsprojekten, die zeitgenössische Positionen aus Bildender Kunst, Design, Fotografie und Architektur innovativ vermitteln. Antragsberechtigt sind sowohl natürliche als auch juristische Personen, die rechtzeitig und vollständig einen detaillierten Finanzierungsplan vorlegen und die Voraussetzungen des Kärntner Kulturförderungsgesetzes sowie der Richtlinien erfüllen. Förderfähig sind Ausgaben für Personal, Sachmittel, Publikationskosten, Digitalisierungsmaßnahmen und kunstvermittelnde Aktivitäten. Baumaßnahmen und parteipolitische Veranstaltungen bleiben ausgeschlossen. Die Jury bewertet neben Qualität und Innovationsgehalt insbesondere den Kärnten-Bezug, die Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit der Vorhaben.
Die Einreichfristen sind klar geregelt: Jahresanträge müssen bis 31. Oktober (für Museen bis 15. Oktober) vorliegen, Projektanträge dagegen mindestens drei Monate vor Beginn des Vorhabens. Nach positiver Zusage erfolgt die Auszahlung soweit budgetär gedeckt, spätestens jedoch nach Prüfung des ordnungsgemäßen Verwendungsnachweises der Vorjahresförderung. Geförderte Vorhaben sind mit dem Logo „Land Kärnten Kultur“ zu kennzeichnen und in die Veranstaltungsdatenbank einzutragen. Im Anschluss an jedes Projekt ist ein Finanz- und Tätigkeitsbericht samt saldierten Originalbelegen vorzulegen. Transparenz und regelmäßige Evaluierung garantieren, dass die Förderung nachhaltig zur Stärkung der kulturellen Vielfalt im Land Kärnten beiträgt und zukunftsweisende Impulse für Kunst und Design im Alpen-Adria-Raum setzt.
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