Bildende Kunst, Design, Fotografie und Architektur – Projekt- und Jahresförderungen
Projekt- und Jahresförderungen für Bildende Kunst, Design, Fotografie und Architektur in Kärnten. Natürliche und juristische Personen können jederzeit online Anträge einreichen.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung themenbezogener und spartenübergreifender Einzelprojekte, Jahresprogramme, Publikationen, Kunstprojekte im öffentlichen und digitalen Raum, Digitalisierungsprojekte, Kunstvermittlung und Kulturaustausch im Bereich Bildende Kunst, Design, Fotografie und Architektur.
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Unternehmen
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Natürliche oder juristische Person mit Sitz in Kärnten
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Förderantragsformular
- Information für die Abrechnung über Förderungsmittel
- Verwendungsnachweis mit saldierten Originalbelegen
- Schriftlicher Verwendungsbericht
Beschreibung
Die Projekt- und Jahresförderung im Bereich Bildende Kunst, Design, Fotografie und Architektur in Kärnten unterstützt Einzelprojekte, Jahresprogramme sowie Publikationen und Kunstinitiativen im öffentlichen und digitalen Raum. Gefördert werden auch Digitalisierungsprojekte, Kunstvermittlungsaktivitäten und internationale Kulturaustausche. Förderberechtigt sind natürliche und juristische Personen – darunter Künstler:innen, Kulturschaffende, Unternehmen und gemeinnützige Organisationen –, sofern der Sitz oder die Tätigkeit in Kärnten verortet ist und das Vorhaben im genannten kreativen Spektrum angesiedelt ist. Mit der kontinuierlichen Vergabe von Zuschüssen zielt die Maßnahme darauf ab, themenbezogene wie spartenübergreifende Vorhaben zu stärken und die kulturelle Vielfalt im Bundesland nachhaltig zu fördern.
Die Beantragung erfolgt jederzeit online über das zentrale Formularangebot des Landes Kärnten. Erforderliche Unterlagen umfassen das ausgefüllte Förderantragsformular, Informationen zur Abrechnung der Fördermittel, einen Verwendungsnachweis in Form saldierter Originalbelege sowie einen schriftlichen Bericht über die Mittelverwendung. Ab einer Fördersumme von mindestens 30.000 Euro ist zudem eine detaillierte Einnahmen- und Ausgabenaufstellung beizulegen. Die Auszahlung erfolgt nach Prüfung aller Nachweise, die Originalbelege werden nach Abschluss des Verfahrens retourniert. Diese Fördermaßnahme stellt eine flexible Finanzierungsmöglichkeit dar und trägt wesentlich dazu bei, die künstlerische und gestalterische Landschaft Kärntens lebendig und innovativ zu gestalten.
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