Zuschuss

Bildende Kunst - Projektförderung

Zuschüsse für Ausstellungsprojekte, Veranstaltungen und Publikationen (insbesondere Kataloge) von und mit Salzburger Künstlerinnen und Künstlern. Anträge fortlaufend möglich.

Kultur Medien

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.10.2013
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Salzburg

Förderziel

Förderung von Ausstellungen, Veranstaltungen, Projekten, Performances und Publikationen im Bereich Bildende Kunst mit Salzburg-Bezug.

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Projekte müssen überwiegend im allgemeinen Interesse liegen und einen Bezug zu Salzburg haben
  • Einzelne oder mehrere bildende Künstler:innen mit Salzburg-Bezug oder Initiativen, Kurator:innen, Vereine und Personengruppen
  • Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden
  • Vorlage eines vollständig ausgefüllten Förderansuchens samt Unterlagen
  • Nachweis der widmungsgemäßen Verwendung

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Ausgefülltes Förderansuchen
  2. Kalkulationsvorlage
  3. Umfassende Projektbeschreibung
  4. Angaben weiterer Fördergeber
  5. Statuten bzw. Satzungen (bei Vereinen und Institutionen)
  6. Angaben zur wirtschaftlichen Lage des Vereins bzw. der Institution

Beschreibung

Das Förderprogramm Bildende Kunst – Projektförderung des Landes Salzburg bietet laufend Zuschüsse für Ausstellungsprojekte, Veranstaltungen und Publikationen, insbesondere Kataloge, von und mit Salzburger Künstler:innen. Es richtet sich an Einzelpersonen, Initiativen, Kurator:innen, Vereine und gemeinnützige Organisationen, die aktuelle bildende Kunst mit klarem Salzburg-Bezug präsentieren. Gefördert werden Projekte in den Sparten Malerei, Zeichnung, Grafik, Bildhauerei, Keramik, Objekte und Installationen sowie in den Bereichen Architektur, Design, Fotografie und Video. Ziel ist es, die kulturelle Vielfalt zu stärken, innovative Performanceformate zu realisieren und fachlich fundierte Publikationen zu unterstützen, die das Kunstschaffen in der Region nachhaltig sichtbar machen.

Voraussetzung für eine Förderung ist ein überwiegend gemeinwohlorientiertes Projekt mit eindeutigem Salzburg-Bezug. Förderberechtigt sind Privatpersonen, Interessenverbände sowie sonstige Vereine und Organisationen. Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens mit einem vollständig ausgefüllten Förderansuchen einzureichen und ergänzt durch eine Kalkulationsvorlage, eine umfassende Projektbeschreibung, Angaben zu weiteren Fördergebern sowie – sofern zutreffend – Statuten oder Satzungen und Nachweise zur wirtschaftlichen Lage der Organisation. Ein abschließender Verwendungsnachweis belegt die zweckentsprechende Mittelverwendung. Da keine fixen Fristen bestehen, können Fördergesuche ganzjährig über das Kulturreferat des Landes Salzburg eingereicht werden. Die kontinuierliche Fördermöglichkeit unterstützt Kunstschaffende und Institutionen dabei, ambitionierte Projekte im Bereich der Bildenden Kunst umzusetzen und den kulturellen Diskurs in der Region voranzutreiben.

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