Zuschuss

Bildungs- und Teilhabepaket (BuT)

Ergänzende Leistungen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien mit geringem Einkommen in Bremen: Kostenübernahme für Mittagessen, Schulbedarf, Sport- und Kulturbeiträge, Ausflüge und Lernförderung. Anträge können jederzeit im Rahmen des Leistungsbezugs gestellt werden.

Soziales Kinder und Jugendliche Bildung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Bremen
Förderquote: 100%

Förderziel

Damit auch Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen am gesellschaftlichen und schulischen Leben teilhaben können, werden Kosten für das Mittagessen in Kita und Schule, Schulmaterialien, Sport-, Kultur- und Freizeitangebote, Tagesausflüge und Klassenfahrten sowie bei Bedarf Lernförderung übernommen und ab 18 Jahren bei entsprechender Entfernung die Fahrtkosten zur Schule.

Förderfähige Ausgaben

  • Mittagessen in Kita und Schule
  • Schulbedarf (z. B. Ranzen, Hefte, Stifte)
  • Beiträge für Sport-, Kultur- und Freizeitangebote
  • Kosten für Tagesausflüge und Klassenfahrten
  • Lernförderung außerhalb der Schule
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Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Bezug von Leistungen nach SGB II (Bürgergeld)
  • Bezug von Leistungen nach SGB XII (Sozialhilfe/Grundsicherung)
  • Bezug von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • Bezug von Wohngeld oder Kinderzuschlag

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Nachweis über Bezug von Bürgergeld, Sozialhilfe, Asylbewerberleistungen, Wohngeld oder Kinderzuschlag
  2. Antragsformular Bildung und Teilhabe
  3. Schulbescheinigung zur Lernförderung (falls erforderlich)

Beschreibung

Das Bildungs- und Teilhabepaket fördert Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus einkommensschwachen Haushalten in Bremen, die Sozialleistungen wie Bürgergeld, Sozialhilfe, Asylbewerberleistungen, Wohngeld oder Kinderzuschlag beziehen. Ziel dieser 100 %igen Zuschussleistung ist die gleichberechtigte Teilhabe am schulischen und gesellschaftlichen Leben. Die Leistungen umfassen die Übernahme der Kosten für das Mittagessen in Kita und Schule, die Ausstattung mit Schulmaterialien (z. B. Ranzen, Hefte, Stifte) sowie Beiträge für Sport-, Kultur- und Freizeitangebote. Darüber hinaus werden Ausflüge, Klassenfahrten und bei Bedarf auch Lernförderung außerhalb der Schule unterstützt. Für junge Erwachsene ab 18 Jahren können bei erheblicher Entfernung zur Bildungseinrichtung zusätzlich Fahrtkosten übernommen werden.

Die Antragsstellung ist jederzeit möglich und kann rückwirkend bis zu 12 Monate erfolgen, sofern Wohngeld oder Kinderzuschlag bezogen wird. Als Nachweise sind der Leistungsbezug (Bürgergeld nach SGB II, Sozialhilfe/Grundsicherung nach SGB XII, Asylbewerberleistungsgesetz, Wohngeldgesetz oder Bundeskindergeldgesetz) sowie das ausgefüllte Antragsformular für das Bildungspaket und gegebenenfalls eine Schulbescheinigung für Lernförderung einzureichen. Nach Prüfung der Unterlagen wird ein Bremen-Pass ausgestellt, über den die Berechtigten direkt auf die Leistungen zugreifen können. Durch dieses Angebot wird sichergestellt, dass alle jungen Menschen in Bremen unabhängig von der finanziellen Situation ihrer Familie schulische Angebote und Freizeitaktivitäten wahrnehmen und so ihre Entwicklung bestmöglich unterstützen können.

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