Bildungspartner – Förderprogramm der Hermann Gutmann Stiftung
Das Förderprogramm „Bildungspartner“ der Hermann Gutmann Stiftung fördert seit 2017 den schulartübergreifenden Austausch und die Vernetzung ausgewählter Bildungseinrichtungen in Mittelfranken. Im Rahmen eines Kooperationsvertrags werden Hospitationen, Praxistage und Fortbildungen ermöglicht. Anträge können fortlaufend gestellt werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Ziel des Förderung ist die Entwicklung eines nachhaltigen Netzwerks von Bildungspartnern unterschiedlicher Schularten und Institutionen, um gemeinsame Schulentwicklungsprozesse zu initiieren, die individuelle Lernförderung und Kooperation stärken sowie innovative Unterrichts- und Organisationsformen wissenschaftlich begleiten, evaluieren und verbreiten.
Förderfähige Ausgaben
- Personalmittel
- Sach- und Projektmittel
- Reisekosten für Hospitationen
Antragsberechtigt
- Bildungseinrichtungen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Kooperationsvertrag mit der Stiftung
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Kooperationsvertrag
- Projektkonzept
Bewertungskriterien
- Innovationsgehalt des Projekts
- Nachhaltigkeitsaspekte
- Relevanz für die Zielgruppe
Beschreibung
Das Förderprogramm „Bildungspartner“ der Hermann Gutmann Stiftung lädt Bildungseinrichtungen aller Schularten in Mittelfranken ein, ein nachhaltiges Netzwerk schulartübergreifender Kooperation zu gestalten. Seit 2017 ermöglicht die Stiftung im Rahmen eines Kooperationsvertrags die Durchführung von Hospitationen, Praxistagen und maßgeschneiderten Fortbildungen. Fachliche Impulse, wissenschaftliche Begleitung und der gegenseitige Austausch stärken innovative Unterrichts- und Organisationsformen ebenso wie die individuelle Lernförderung. Einzigartige Förderbereiche sind dabei der Aufbau von Lernwerkstätten, die Entwicklung digitaler Lernumgebungen sowie partizipative Methoden, die Schülerinnen und Schüler in den Mittelpunkt rücken. Das Programm fördert Personalmittel, Sach- und Projektmittel sowie Reisekosten für Hospitationen und begleitet Projekte über eine Laufzeit von bis zu 36 Monaten.
Voraussetzung für eine erfolgreiche Förderung ist die Unterzeichnung eines Kooperationsvertrags mit der Stiftung sowie die Vorlage eines überzeugenden Projektkonzepts, das den Innovationsgehalt, die Nachhaltigkeitsaspekte und die Relevanz für die Zielgruppe herausstellt. Anträge können fortlaufend eingereicht werden – eine feste Frist besteht nicht. Öffentliche und private Bildungsträger in Mittelfranken profitieren von der Zuschussförderung, die durch kontinuierliche Begleitung und enge Vernetzung dazu beiträgt, Schulentwicklungsprozesse zu initiieren, zu evaluieren und nachhaltig zu verankern. Das Programm richtet sich an Schulen und öffentliche Einrichtungen, die gemeinsam voneinander lernen und zukunftsweisende Bildungsangebote etablieren möchten.
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