Bildungszuschuss der Arbeiterkammer
Das Land Vorarlberg unterstützt Personen mit verschiedenen Bildungsmaßnahmen wie Bildungskonto, Bildungsprämien für Arbeitnehmer:innen und Unternehmer:innen, Startkapital, Wohnzuschuss für Lehrlinge sowie Förderung der Berufsreife- bzw. Studienberechtigungsprüfung zur Erweiterung ihrer Qualifikationen. Anträge können unter Verwendung des Formulars bei der Arbeiterkammer eingereicht werden. Gültig ab 01.01.2018, unbefristet.
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Förderkriterien
Förderziel
Ziel der Fördermaßnahme ist der Erwerb arbeitsmarktrelevanter Bildungsabschlüsse von anerkannten Bildungseinrichtungen zur Absicherung der Beschäftigungsfähigkeit in gegenwärtigen und künftigen Tätigkeitsfeldern.
Förderfähige Ausgaben
- Kurs- und Prüfungsgebühren
- Unterrichts- und Praktikumsentgelt
- Ausgaben für Prüfungsmaterial
- Unterkunftskosten
- Fahrtkosten
Nicht förderfähige Ausgaben
- Hobbykurse aller Art
- Studien an Universitäten, Fach- und Hochschulen
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Hauptwohnsitz in Vorarlberg
- Schriftliches Ansuchen bei der Arbeiterkammer Vorarlberg mit dem vorgesehenen Formular
- Nachweis von Berufstätigkeit oder Lehrverhältnis in Vollversicherungspflicht im EWR
- Ausbildung muss arbeitsmarktrelevant sein und bei Vollzeitausbildungen mindestens 30 Stunden pro Woche umfassen
- Hobbykurse sind ausgeschlossen
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular
- Abrechnungsunterlagen
Beschreibung
Im Rahmen des Bildungszuschuss der Arbeiterkammer fördert das Land Vorarlberg arbeitsmarktrelevante Aus- und Weiterbildungen, um die Beschäftigungsfähigkeit in aktuellen und künftigen Tätigkeitsfeldern nachhaltig zu sichern. Die Unterstützung richtet sich an in Vorarlberg hauptwohnsitzige Privatpersonen – darunter Arbeitnehmer:innen, Unternehmer:innen, Lehrlinge sowie Personen, die ins Berufsleben zurückkehren – und umfasst Maßnahmen wie das Bildungskonto, Bildungsprämien für Beschäftigte und Selbstständige, Startkapital, Wohnzuschuss für Lehrlinge sowie pauschale Zuschüsse zu Berufsreife- bzw. Studienberechtigungsprüfungen. Anträge sind mit dem vorgesehenen Formular schriftlich bei der Arbeiterkammer Vorarlberg einzubringen. Voraussetzung sind ein Hauptwohnsitz in Vorarlberg, ein vollversicherungspflichtiges Dienstverhältnis oder Lehrverhältnis im EWR sowie eine arbeitsmarktpolitisch relevante Ausbildung mit mindestens 30 Stunden Präsenzzeit pro Woche. Hobbykurse aller Art sowie Studien an Universitäten, Fach- und Hochschulen sind ausgeschlossen.
Gefördert werden Kurs- und Prüfungsgebühren, Unterrichts- und Praktikumsentgelte, Ausgaben für Prüfungsmaterial sowie Unterkunfts- und Fahrtkosten. Die Zuschusshöhe richtet sich nach der jeweiligen Förderkategorie und reicht von gestaffelten Monatsbeträgen bis zu einmaligen Pauschalen von bis zu 2.100 Euro für Prüfungsabschlüsse. Die Antragstellung ist jederzeit möglich, wobei der Antrag spätestens drei Monate nach Abschluss der Bildungsmaßnahme einzureichen ist. Seit dem 1. Jänner 2018 unbefristet in Kraft, ermöglicht das Programm Teilnehmer:innen, finanzielle Hürden zu überwinden und die berufliche Qualifikation gezielt auszubauen.
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