Zuschuss

BioHöfe Stiftung – Förderung gemeinnütziger Projekte

Förderung gemeinnütziger Projekte im Natur- und Umweltschutz sowie Erhalt ökologischer Landwirtschaft durch Schenkungen und Zustiftungen.

Umwelt-/Naturschutz Klimaschutz

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Deutschland (bundesweit)

Förderziel

Die BioHöfe Stiftung leistet einen Beitrag zum Erhalt des Ökolandbaus und einer zukunftsfähigen Agrarkultur, indem sie landwirtschaftliche Flächen und Höfe dauerhaft ökologisch bewirtschaftet hält und gemeinnützige Projekte im Natur- und Umweltschutz sowie zur Stärkung der ökologischen Landwirtschaft fördert.

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen
  • Unternehmen
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Eignungserklärung zur Schenkung oder Zustiftung
  • Nachweis des gemeinnützigen Zwecks
  • Bezug zum ökologischen Landbau

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragsschreiben
  2. Unterlagen zur Eigentumsübertragung
  3. Nachweis der Gemeinnützigkeit

Bewertungskriterien

  • Beitrag zum Erhalt ökologischer Landwirtschaft
  • Gemeinnütziger Zweck
  • Nachhaltige Wirkung im Natur- und Umweltschutz

Beschreibung

Die BioHöfe Stiftung unterstützt bundesweit gemeinnützige Vorhaben im Natur- und Umweltschutz sowie Maßnahmen zum Erhalt ökologischer Landwirtschaft. Als zukunftsorientiertes Förderinstrument der Stiftung Ökologie & Landbau werden landwirtschaftliche Flächen und Höfe durch Schenkungen oder Zustiftungen dauerhaft ökologisch bewirtschaftet. Das langfristige Ziel besteht darin, eine nachhaltige Agrarkultur zu stärken, indem Höfe im Sinne des Ökolandbaus gesichert und Projekte mit nachhaltiger Wirkung gefördert werden. Die zielgerichtete Vergabe von Zuschüssen trägt dazu bei, ökologische Produktionsweisen zu stabilisieren und den Biodiversitäts- sowie Klimaschutz in ländlichen Regionen voranzutreiben.

Förderberechtigt sind Privatpersonen, Unternehmen, gemeinnützige Organisationen und öffentliche Einrichtungen, die eine Eignungserklärung zur Schenkung oder Zustiftung vorlegen und den gemeinnützigen Zweck nachweisen. Wichtig ist ein klarer Bezug zum ökologischen Landbau sowie die nachhaltige Wirkung im Natur- und Umweltschutz. Bewertungskriterien umfassen den Beitrag zum Erhalt ökologischer Landwirtschaft, den gemeinnützigen Zweck und den langfristigen Nutzen für Klima- und Naturschutz. Antragsunterlagen beinhalten ein formloses Antragsschreiben, Nachweise zur Eigentumsübertragung und den Gemeinnützigkeitsnachweis. Da Förderanträge fortlaufend eingereicht werden können, bietet die Stiftung flexible Möglichkeiten für Landwirt:innen oder Projektverantwortliche, die eine dauerhafte ökologische Bewirtschaftung ihrer Flächen oder Vorhaben im Umweltbereich sicherstellen wollen.

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