Brandenburg-Kredit Altersgerecht Umbauen
Darlehen der ILB für barrierereduzierende Baumaßnahmen an Mietwohnungen und Miethäusern in Brandenburg mit einem Tilgungszuschuss von bis zu 5 % und einem Höchstbetrag von 50.000 € pro Wohneinheit.
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Förderkriterien
Förderziel
Der Brandenburg-Kredit Altersgerecht Umbauen dient der langfristigen Finanzierung von Baumaßnahmen, mit denen Mietwohnungen und Miethäuser im Land Brandenburg möglichst barrierearm bzw. barrierefrei für alle Altersgruppen gestaltet werden können. Ziel ist es, barrierfreien und bezahlbaren Mietwohnraum bereitzustellen und den demografischen Wandel aktiv zu begleiten.
Förderfähige Ausgaben
- Barrierereduzierende Baumaßnahmen nach KfW-Programm Altersgerecht Umbauen
- Wege zu Gebäuden und Außenanlagen
- Eingangsbereich und Wohnungszugang
- Überwindung von Niveauunterschieden (Aufzüge, Rampen)
- Anpassung der Raumgeometrie
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Nicht förderfähige Ausgaben
- Umbauten in Wohn-, Alten- und Pflegeheimen
- Ferien- und Wochenendhäuser
- Umschuldung bzw. Nachfinanzierung bereits abgeschlossener Vorhaben
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
- Unternehmen
- Genossenschaften
Zuwendungsvoraussetzungen
- Barrierefreier Umbau entsprechend DIN 18040-2 und KfW-Standard "Altersgerechte Wohnung/Altersgerechtes Haus"
- Antragstellung vor Beginn des Vorhabens bei der ILB
- Keine Finanzierung von Umbauten in Wohn-, Alten- und Pflegeheimen
- Keine Förderung von Ferien- und Wochenendhäusern
- Keine Nachfinanzierung oder Umschuldung bereits abgeschlossener Vorhaben
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular (ilb_bkau_antrag_ke1211210926.pdf)
- Kostenübersicht (inkl. Mengen/Massen)
- Entwurfspläne (Grundrisse, Schnitte, Ansichten)
- Wohnflächenberechnung (WoFlV)
- Grundbuchblattabschrift
- Katasterunterlagen
- Erklärung Politisch exponierte Person (PEP)
- Nachweise über Einkommensverhältnisse und Eigenkapital
Bewertungskriterien
- Erfüllung der technischen Mindestanforderungen der KfW (Standard Altersgerechtes Haus)
- Barrierefreiheit nach DIN 18040-2
- Störungsfreier Darlehensverlauf
- Bonität und Besicherung nach banküblichen Standards
Beschreibung
Der Brandenburg-Kredit Altersgerecht Umbauen bietet eine zinsgünstige Darlehensfinanzierung für barrierereduzierende Modernisierungsmaßnahmen in Mietwohnungen und Miethäusern in Brandenburg. Mit einem Tilgungszuschuss von bis zu 5 % auf die KfW-Darlehenssumme sowie einer maximalen Förderung von 50.000 € je Wohneinheit können Vorhaben zu 100 % der Investitionskosten inklusive Nebenkosten abgedeckt werden. Ziel ist die Schaffung barrierearmer und bezahlbarer Mietwohnräume, die den Anforderungen der DIN 18040-2 und dem KfW-Standard „Altersgerechte Wohnung/Altersgerechtes Haus“ entsprechen, und damit einen aktiven Beitrag zur Begleitung des demografischen Wandels leisten.
Förderberechtigt sind kommunale Wohnungsgesellschaften, Wohnungsgenossenschaften und private Investor:innen der Wohnungswirtschaft, die Umbauten an Zugängen, Wegen, Sanitärräumen, Aufzügen oder Raumgeometrien umsetzen möchten. Nicht förderfähig sind Maßnahmen in Wohn-, Alten- und Pflegeheimen, Ferien- sowie Wochenendhäusern und die Umschuldung bereits abgeschlossener Projekte. Voraussetzung für eine Bewilligung ist die Antragstellung vor Beginn des Vorhabens bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg sowie die Einhaltung der vorgesehenen technischen Mindestanforderungen. Für die Antragstellung werden eine Kostenaufstellung, Entwurfspläne, Wohnflächenberechnung, Grundbuchblattabschrift, Katasterunterlagen, eine PEP-Erklärung und Nachweise zu Eigenkapital und Einkommensverhältnissen benötigt. Durch die Kombination mit anderen Fördermitteln und die kontinuierliche Einreichungsmöglichkeit schaffen Entscheider:innen Planungssicherheit und tragen zur langfristigen Sicherung barrierarmer Wohnangebote in Brandenburg bei.