Zuschuss

Breitband-Top-Up-Förderung BBA 2030 des Landes Salzburg

Das Land Salzburg gewährt im Rahmen der Initiative Breitband Austria 2030 eine Top-Up-Förderung für den passiven Ausbau gigabitfähiger Zugangsnetze in unterversorgten Gebieten mit bis zu 40 % (OpenNet) bzw. 25 % (Access). Anträge sind im Zeitraum der jeweiligen Bundesförderung einzureichen, spätestens drei Tage vor Fristende.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
23.03.2022
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Salzburg
Förderquote: 25% - 40%

Förderziel

Gefördert werden Investitionsvorhaben in passive physische Infrastrukturen zur Errichtung von Next-Generation-Access-Netzen (Access) und Open-Access-Netzen (OpenNet) mit dem Ziel, bestehende Download- und Upload-Geschwindigkeiten in Marktversorgungsfördergebieten zu verdoppeln.

Förderfähige Ausgaben

  • Projektkosten für den Aufbau passiver physischer Netz-Infrastruktur

Antragsberechtigt

  • Unternehmen
  • Genossenschaften
  • Öffentliche Einrichtungen
  • Sonstige

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Abschluss eines Bundes-Fördervertrags im Rahmen der Programme BBA2030:Access oder OpenNet
  • Einreichung im Zeitraum der jeweiligen Bundesförderausschreibung
  • Antragstellung spätestens drei Tage vor Ende des Einreichzeitraums des Bundes

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Kopie des bei der Abwicklungsstelle des Bundes (FFG) eingereichten Förderantrages
  2. Kopie des im Rahmen des Förderprogrammes BBA2030 Access abgeschlossenen Fördervertrages mit der FFG
  3. KML-Datei des Ausbauvorhabens zum Stand Vertragsabschluss

Beschreibung

Die Breitband-Top-Up-Förderung BBA 2030 des Landes Salzburg unterstützt gezielt den Ausbau gigabitfähiger passiver Zugangsnetze in unterversorgten Regionen. Gefördert werden Investitionen in Next-Generation-Access-Netze (Access) und Open-Access-Netze (OpenNet) mit dem Ziel, bestehende Download- und Upload-Geschwindigkeiten zu verdoppeln. Das Fördervolumen beträgt bis zu 40 % der förderfähigen Kosten für OpenNet-Projekte und bis zu 25 % für Access-Vorhaben. Antragsberechtigt sind Unternehmen, Genossenschaften, öffentliche Einrichtungen und sonstige Rechtsträger, die bereits einen Fördervertrag im Rahmen der Bundesprogramme BBA2030:Access oder BBA2030:OpenNet mit der FFG abgeschlossen haben. Die Einreichung muss im Zeitraum der jeweiligen Bundesförderung erfolgen, spätestens drei Tage vor Fristende.

Die Zuwendung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss für Projektkosten passiver physischer Netz-Infrastruktur und wird in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Finanzen sowie der FFG abgewickelt. Förderwerbende reichen Kopien des bei der FFG eingereichten Förderantrages und des abgeschlossenen bundesweiten Fördervertrags sowie eine KML-Datei des Ausbauvorhabens ein. Die Entscheidung über die genaue Förderintensität erfolgt auf Basis der zur Verfügung stehenden Landesmittel und der Bewertungsergebnisse des Bundes. Da die Mittel jährlich begrenzt sind, besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung. Damit leistet die Maßnahme einen entscheidenden Beitrag zur Digitalisierung, stärkt Smart Cities & Regionen und fördert eine leistungsfähige Infrastruktur in Salzburg.

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