Breiten- und Gesundheitssport
Fortlaufende Förderung für Kärntner Sportvereine und Sportverbände im Bereich Breiten- und Gesundheitssport. Anträge jederzeit möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Zweck ist die finanzielle Unterstützung von Maßnahmen im Bereich Breiten- und Gesundheitssport in Kärnten. Gefördert werden Projekte, Veranstaltungen und Angebote, die die Gesundheit und das Freizeitangebot in Kärnten verbessern sowie die sportliche Betätigung in der Bevölkerung stärken.
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Einhaltung des Kärntner Sportgesetzes 1997 (LGBl. 99/1997 idgF) und der Kärntner Sportrichtlinien – Breiten- und Gesundheitssport
- Einreichung eines Förderantrags und Vorliegen einer Förderzusage
- Sitz in Kärnten und Status als Kärntner Sportverein, Sportverband oder Gemeinde
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Ansuchen des Sportvereines, Sportverbandes oder der Kärntner Gemeinde
- Ausgefülltes Förderungsantragsformular (online verfügbar)
Beschreibung
Die fortlaufende Förderung im Bereich Breiten- und Gesundheitssport in Kärnten unterstützt Kärntner Sportvereine, Sportverbände sowie Gemeinden dabei, gesundheitsfördernde und integrative Bewegungsangebote zu etablieren. Als anerkanntes Zuschussmodell stehen gemeinnützigen Organisationen, Interessenverbänden, Vereinen und öffentlichen Einrichtungen unbefristet Mittel zur Verfügung. Zielgerichtet werden Projekte, Veranstaltungen und Dauerangebote gefördert, die das Freizeitangebot bereichern, die körperliche Aktivität in der Bevölkerung steigern und gesundheitliche Prävention in den Regionen stärken. Anträge können jederzeit eingereicht werden, was kurzfristige Initiativen ebenso ermöglicht wie langfristige Planungsvorhaben. Voraussetzung ist die Einhaltung des Kärntner Sportgesetzes 1997 und der Sportrichtlinien für Breiten- und Gesundheitssport sowie der Sitz und Status als Kärntner Einrichtung.
Gefördert werden unter anderem Schnuppertage für Familien, bewegungstherapeutische Kurse für alle Altersgruppen und generationenübergreifende Sportsoireen. Einreichende Stellen reichen ein formgerechtes Ansuchen gemeinsam mit dem ausgefüllten Förderungsantragsformular ein und legen die Förderzusage vor. Die Abwicklung erfolgt transparent über die Landesbehörden, welche mittels regelmäßiger Evaluierung sicherstellen, dass die Mittel zielgerecht eingesetzt und nachhaltig Wirkung entfalten. Diese Fördermöglichkeit richtet sich insbesondere an engagierte Funktionär:innen, Übungsleiter:innen und ehrenamtliche Strukturen, die sich in ihrer Gemeinde oder ihrem Verein für Bewegungsfreude und Gesundheit einsetzen. Interessierte Organisationen erfahren wichtige Informationen zu Antragsvoraussetzungen und Unterlagen direkt bei der Abteilung 6 – Bildung und Sport der Kärntner Landesregierung und können so neue Impulse für ein lebendiges Sportland Kärnten setzen.