Zuschuss

Bremisches Messeförderungsprogramm

Wenn Sie mit einem kleinen Unternehmen Zugang zu internationalen Märkten durch Messebeteiligungen suchen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Außenwirtschaft Messen & Ausstellungen

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Förderkriterien

Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Bremen
Unternehmensgröße: kleine Unternehmen
Fördersumme: 3.500 € (Deutschland), 4.000 € (europäischer Raum), 5.500 € (außerhalb EU), 2.000 € (virtuell) pro Messe

Förderziel

Die Hansestadt Bremen unterstützt Sie als kleines Unternehmen bei der Beteiligung an international ausgerichteten Messen und Ausstellungen, deren Themen der Innovationsstrategie Bremen 2030 zuzuordnen sind.

Antragsberechtigt

  • Unternehmen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Sitz oder Betriebsstätte im Land Bremen
  • Kleines Unternehmen gemäß EU-Definition
  • Für Inlandsmessen: Listung beim AUMA als "international"
  • Vorrangige Beantragung anderer Bundes- oder EU-Fördermittel
  • Keine Doppel-Förderung durch Land, Bund oder EU für dasselbe Vorhaben
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Beschreibung

Das Bremische Messeförderungsprogramm richtet sich an kleine Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte im Land Bremen, die ihre Präsenz auf international ausgerichteten Messen und Ausstellungen ausbauen möchten. Gefördert werden Veranstaltungen, deren Themen mit der Innovationsstrategie Bremen 2030 im Einklang stehen und in den Schlüsselsektoren Außenwirtschaft, Messen & Ausstellungen sowie in den Innovationsfeldern nachhaltiges Wirtschaften, Mobilität der Zukunft, vernetzte Industrie, intelligente Dienstleistungen und digitale Transformation angesiedelt sind. Ziel ist es, heimischen Betrieben den Zugang zu neuen Märkten zu erleichtern und ihre Wettbewerbsfähigkeit nachhaltig zu stärken.

Als Pauschalzuschuss unterstützt die Hansestadt Bremen pro Messebeteiligung mit bis zu 3.500 € (Inland), 4.000 € (europäischer Raum), 5.500 € (außerhalb der EU) oder 2.000 € für virtuelle Auftritte. Maximal zehn Messeauftritte können gefördert werden. Voraussetzung ist unter anderem die Listung in AUMA bei Inlands-Messen als „international“, die vorrangige Beantragung möglicher Bundes- oder EU-Fördermittel sowie der Ausschluss von Doppel-Förderungen. Keine Förderung erfolgt in den Bereichen Fischerei/Aquakultur oder Primärerzeugung. Anträge sind jeweils vor Messebeginn bei der zuständigen Förderstelle einzureichen. Interessierte Unternehmen erhalten bei der Bremer Aufbau-Bank GmbH oder der BIS Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung mbH umfassende Unterstützung bei der Antragstellung und Durchführung.

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