Bürgerfonds zur Unterstützung von ehrenamtlichen Vorhaben
Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt aus Mitteln des Bürgerfonds Zuwendungen für gemeinnützige Vorhaben zur Stärkung des Ehrenamts, der Gemeinschaft und des Zusammenhalts in Mecklenburg-Vorpommern. Anträge bis 30.09.2026 möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt aus Mitteln des Bürgerfonds Zuwendungen für die Umsetzung gemeinnütziger Vorhaben, die das Ehrenamt, die Gemeinschaft und den Zusammenhalt in Mecklenburg-Vorpommern erhalten und stärken. Gefördert werden Vorhaben der Kinder- und Jugendhilfe, der Familienförderung, im Sportbereich, im Bereich der Gesundheitsprävention, der Tierpflege, des Klima- und Umweltschutzes sowie Veranstaltungen zur Stärkung des nachbarschaftlichen Zusammenhalts.
Förderfähige Ausgaben
- Anschaffungs- und Lieferkosten für Einrichtungsgegenstände, Instrumente und Gebrauchsgegenstände
- Baumaßnahmen und Planungsleistungen
- Pflanzungen auf bewirtschafteten Grundstücken
- Personalaufwendungen
Antragsberechtigt
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Privatpersonen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Vereinsregistereintrag und Sitz in Mecklenburg-Vorpommern oder Sitz außerhalb bei ausschließlicher Vorteilsgewährung für Mecklenburg-Vorpommern
- Wohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern bei natürlichen Personen
- Sitz in Mecklenburg-Vorpommern bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antrag Bürgerfonds
- Projektbeschreibung
- Ausgaben-Kalkulation
- Personalausgabenbogen
- Erklärung zum Besserstellungsverbot
- Bekenntnis FDGO
- Informationsblatt Datenschutz
Beschreibung
Der Bürgerfonds zur Unterstützung von ehrenamtlichen Vorhaben in Mecklenburg-Vorpommern fördert gemeinnützige Projekte, die den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken und ehrenamtliches Engagement beleben. Zuwendungsempfänger:innen können eingetragene Vereine, öffentliche Einrichtungen sowie in Einzelfällen Privatpersonen mit Sitz oder Wohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern sein. Gefördert werden Vorhaben in den Bereichen Kinder- und Jugendhilfe, Familienförderung, Sport, Gesundheitsprävention, Umwelt-/Klimaschutz und Tierschutz sowie Nachbarschaftsveranstaltungen. Anrechenbar sind Ausgaben für Anschaffungen (Einrichtungsgegenstände, Instrumente), Baumaßnahmen und Planungsleistungen sowie Personalaufwendungen. Die Fördersumme beläuft sich auf bis zu 50.000 € je Projekt (Bereiche a–f) und bis zu 2.500 € je Veranstaltung (Bereich g).
Anträge können bis zum 30. September 2026 eingereicht werden. Voraussetzung für eine Bewilligung sind ein gültiger Vereinsregistereintrag oder die entsprechende Rechtsform und der Nachweis, dass das Vorhaben ausschließlich zum Wohle der Bürger:innen in Mecklenburg-Vorpommern realisiert wird. Die Antragstellung erfolgt über ein standardisiertes Formular, dem Projektbeschreibung, Ausgaben-Kalkulation, Personalausgabenbogen, Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung und Datenschutznachweis beizufügen sind. Die Festbetragsfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses wird projektbezogen festgelegt. Mit dem Bürgerfonds unterstützt das Land Mecklenburg-Vorpommern vielfältige Initiativen, die lokale Gemeinschaften stärken und nachhaltige Konzepte für ein lebendiges Miteinander umsetzen.