Bürgerpreis
Auszeichnung für ehrenamtliches Engagement im Landkreis Görlitz und der Oberlausitz alle zwei Jahre. Vorschläge können ganzjährig eingereicht werden, nächste Bewerbungsfrist 15.03.2027.
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Förderkriterien
Förderziel
Würdigung und Sichtbarmachung von herausragendem ehrenamtlichem Engagement durch die Verleihung des Bürgerpreises.
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Ehrenamtliches Engagement ohne kommerzielles Interesse
- Erfüllung mindestens eines Auswahlkriteriums (z. B. Vorbildcharakter, Nachhaltigkeit)
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Vorschlagsbegründung (1–3 Seiten)
- Name und vollständige Anschrift des Nominierten
- Name und vollständige Anschrift des Einreichers
- E-Mail-Adresse oder Telefonnummer des Einreichers
Bewertungskriterien
- Ehrenamt mit neuen Ideen
- Vorbildcharakter
- Gesellschaftliche Relevanz
- Nachhaltigkeit
- Reichweite
- Ehrenamt im Verborgenen
Beschreibung
Die Bürgerstiftung zivita zeichnet mit dem Bürgerpreis alle zwei Jahre herausragendes ehrenamtliches Engagement im Landkreis Görlitz und der Oberlausitz aus. Privatpersonen, Interessenverbände, gemeinnützige Vereine sowie öffentliche Einrichtungen können sowohl Nominiert:innen als auch Vorschlagende sein. Ziel der Auszeichnung ist es, beispielhaftes Engagement sichtbar zu machen und zu würdigen, das gesellschaftlichen Zusammenhalt fördert und das Gemeinwohl stärkt. Im Rahmen einer festlichen Preisverleihung werden drei Bronze-Statuetten überreicht, die eigens vom polnischen Künstler Marek Stankiewicz gestaltet wurden. Die nächste Verleihung findet 2027 statt, Bewerbungsvorschläge können ganzjährig eingereicht werden.
Für eine erfolgreiche Nominierung muss das ehrenamtliche Wirken ohne kommerzielle Interessen erfolgen und mindestens eines der Auswahlkriterien erfüllen: frische Ideen, Vorbildcharakter, gesellschaftliche Relevanz, Nachhaltigkeit, breite Reichweite oder „Ehrenamt im Verborgenen“. Aus den eingegangenen Vorschlägen wählt der Stiftungsrat bis zu drei Preisträger:innen; weitere bis zu 25 Nominierte erhalten eine Urkunde. Zur Bewerbung sind eine ein- bis dreiseitige Begründung, vollständige Anschriften von Nominierenden und Nominierten sowie eine Kontaktmöglichkeit (E-Mail oder Telefonnummer) erforderlich. Die Frist für die nächste Einreichung endet am 15. März 2027. Mit der Auszeichnung soll ehrenamtliches Engagement gestärkt, seine Strahlkraft erhöht und das freiwillige Wirken in der Region nachhaltig gefördert werden.
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