Garantie

Bürgschaften der Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen

Ausfallbürgschaften und Garantien bis zu 2 Mio. € für Existenzgründungen, Unternehmensnachfolgen und Wachstumsprojekte von kleinen und mittleren Unternehmen in Nordrhein-Westfalen – Anträge jederzeit möglich.

Unternehmensfinanzierung Existenzgründung Beratung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Nordrhein-Westfalen
Unternehmensgröße: Klein- und Mittelunternehmen
Fördersumme: Garantien bis zu 2 000 000 €

Förderziel

Ausfallbürgschaften und Garantien ersetzen fehlende Sicherheiten für Bank- und KfW-Kredite, um Existenzgründungen, Unternehmensnachfolgen sowie das Wachstum und die Stabilisierung von kleinen und mittleren Unternehmen in Nordrhein-Westfalen zu fördern.

Antragsberechtigt

  • Unternehmen
  • Existenzgründer/innen
  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Sitz oder Niederlassung in Nordrhein-Westfalen
  • Beantragung eines Bank- oder KfW-Kredits
  • Nachweis fehlender oder unzureichender Kreditsicherheiten

Bewertungskriterien

  • Wirtschaftliche Tragfähigkeit des Vorhabens
  • Ausmaß der Sicherheitenlücke
  • Soziale oder ökologische Zielsetzung (bei gemeinwohlorientierten Unternehmen)

Beschreibung

Die Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen stellt kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), Existenzgründer:innen sowie gemeinnützigen und gemeinwohlorientierten Organisationen in Nordrhein-Westfalen Ausfallbürgschaften und Garantien von bis zu 2 Mio. € zur Verfügung. Mit diesem Angebot werden fehlende Sicherheiten für Bank- und KfW-Kredite ersetzt, um Investitionsvorhaben wie Gründungen, Unternehmensnachfolgen sowie Wachstums- und Stabilisierungsprojekte zu realisieren. Die Bürgschaftsbank agiert als neutraler Partner, der das Risiko gemeinsam mit Kammern, Verbänden und Kreditinstituten trägt und so einen reibungslosen Zugang zu Finanzierungen ermöglicht. Anträge können fortlaufend eingereicht werden, wodurch jede Finanzierungsphase flexibel unterstützt wird.

Förderberechtigt sind Unternehmen mit Sitz oder Niederlassung in Nordrhein-Westfalen, die einen Bank- oder KfW-Kredit beantragen und nachweisen, dass notwendige Sicherheiten fehlen oder unzureichend sind. Die Vergabe orientiert sich an der wirtschaftlichen Tragfähigkeit des Vorhabens, dem Ausmaß der Sicherheitenlücke sowie – bei gemeinwohlorientierten Antragstellenden – an sozialen oder ökologischen Zielsetzungen. Die Bürgschaftsbank prüft jede Anfrage individuell und setzt sich dafür ein, Finanzierungsspielräume zu erweitern und günstige Konditionen zu ermöglichen. Durch diese Garantievariante können KMU und gemeinnützige Projekte ihr Wachstum nachhaltig vorantreiben und bestehende Arbeitsplätze sichern.

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