Bürgschaften der Bürgschaftsbank Sachsen – Bürgschaft
Die Bürgschaftsbank Sachsen bietet Bürgschaften für Kredite zur Finanzierung von Maschinen, Anlagen, gewerblichen Immobilien, Unternehmensnachfolgen, Beteiligungen, Warenlagern, Betriebsmitteln und Avalen im Freistaat Sachsen.
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Förderkriterien
Förderziel
Bürgschaft für Kredite zur Finanzierung von Maschinen, Anlagen und selbstgenutzten gewerblichen Immobilien, Unternehmensnachfolgen und tätigen Beteiligungen sowie Warenlagern, Betriebsmitteln und Avalen.
Förderfähige Ausgaben
- Maschinen und Anlagen
- Gewerbliche Immobilien
- Unternehmensnachfolgen
- Unternehmensbeteiligungen
- Warenlager
- Mehr anzeigen
Antragsberechtigt
- Existenzgründer/innen
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Tragfähiges Unternehmenskonzept
- Investitionsort im Freistaat Sachsen
- Bestmögliche Sicherheiten inkl. persönliche Mithaftung
- KMU gemäß EU-Definition
Beschreibung
Im Freistaat Sachsen eröffnet die Bürgschaftsbank Sachsen Existenzgründer:innen und etablierten kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) einen sicheren Zugang zu ergänzender Fremdfinanzierung. Mittels Ausfallbürgschaft werden Kredite für die Anschaffung von Maschinen und Anlagen, den Erwerb oder Ausbau selbstgenutzter gewerblicher Immobilien sowie für Unternehmensnachfolgen und tätige Beteiligungen abgesichert. Darüber hinaus können Warenlager, Betriebsmittel und Avale verbürgt werden. Der Bürgschaftsrahmen erstreckt sich bis zu 2 Mio. EUR bei einer Projektlaufzeit von bis zu 180 Monaten und ermöglicht so Planungssicherheit über lange Investitionszyklen hinweg. Durch eine Förderquote zwischen 60 % und 80 % werden vorhandene Sicherheiten ergänzt, wobei die Hausbank als Ansprechpartner den Antrag an die Bürgschaftsbank weiterleitet.
Grundlage für eine positive Entscheidung ist ein tragfähiges Unternehmenskonzept sowie der Nachweis bestmöglicher Sicherheiten inklusive persönlicher Mithaftung. Voraussetzung für eine Förderung ist ein Investitionsvorhaben im Freistaat Sachsen und der Status als KMU gemäß EU-Definition. Existenzgründer:innen und junge Unternehmen bis zu fünf Jahren erhalten im Rahmen von Wachstums- oder Investitionsfinanzierungen eine Bürgschaft von bis zu 80 % des Kreditbetrags, während sich die Quote bei Betriebsmittelfinanzierungen etablierter Unternehmen meist auf 60 % beläuft. Ausfallbürgschaften können für förderfähige Ausgaben wie Maschinen und Anlagen, gewerbliche Immobilien, Unternehmensnachfolgen, tätige Beteiligungen, Warenlager, Betriebsmittel und Avale eingesetzt werden. Anträge können fortlaufend eingereicht werden, wodurch flexibel auf Investitionsbedarfe reagiert werden kann. Die Bürgschaftsbank Sachsen agiert als neutraler Partner, der unternehmerische Vorhaben mit Fachkenntnis prüft und branchenspezifisch bewertet, um Risiken auszubalancieren und Finanzierungsspielräume zu erweitern. So werden Innovation und Wachstum in der sächsischen Wirtschaft gezielt unterstützt.
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