Sonstige

Bürgschaften und Beteiligungen – BBT/MBG kombi

Kombiprogramm in Thüringen für Existenzgründer und KMU: bis zu 80 % Ausfallbürgschaft und stille Beteiligungen bis 250.000 € für Investitions- und Betriebsmittel sowie Entwicklungs- und Markterschließungskosten. Anfragen jederzeit möglich.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Thüringen
Unternehmensgröße: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
Fördersumme: bis zu 500.000 € (max. 250.000 € Bürgschaft, 250.000 € stille Beteiligung)
Förderquote: 80%
Projektdauer: 120 Monate

Förderziel

Unterstützung eigenkapitalschwacher Existenzgründer und bestehender Unternehmen in Thüringen durch eine Kombination aus Ausfallbürgschaft und stiller Beteiligung zur Sicherung von Krediten und Finanzierung von Investitions- und Betriebsmitteln, Entwicklungs- und Markterschließungskosten, Modernisierungen und Unternehmensnachfolge.

Förderfähige Ausgaben

  • Neugründungs- und Übernahmekosten
  • Geschäftsanteilskäufe
  • Franchise-Finanzierungen
  • Investitionskosten
  • Betriebsmittel
  • Mehr anzeigen

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Umschuldungen
  • Sanierungsvorhaben

Antragsberechtigt

  • Existenzgründer/innen
  • Unternehmen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Standort in Thüringen
  • sachlich und persönlich kreditwürdig
  • keine Förderung für Umschuldungen
  • keine Förderung für Sanierungsvorhaben
  • Unternehmen in Schwierigkeiten sind nicht förderfähig

Bewertungskriterien

  • fachliche und kaufmännische Qualifikation des Antragstellers
  • überzeugendes Geschäftskonzept
  • geordnete wirtschaftliche Verhältnisse

Beschreibung

Ein innovatives Kombiprogramm in Thüringen richtet sich an eigenkapitalschwache Existenzgründer:innen und kleine sowie mittlere Unternehmen aller Branchen (außer Landwirtschaft), die nicht über ausreichende bankübliche Sicherheiten verfügen. Durch die Verknüpfung von Ausfallbürgschaft und stiller Beteiligung lassen sich Kredite für Investitions- und Betriebsmittel oder Entwicklungs- und Markterschließungskosten absichern. Dank einer Ausfallbürgschaft bis zu 80 % und stiller Beteiligungen bis zu 250.000 € je Finanzierungsbaustein werden Modernisierungen, Rationalisierungsmaßnahmen oder Unternehmensnachfolgen ebenso gefördert wie Neugründungen, Übernahmen und Franchise-Finanzierungen. Anfragen können jederzeit eingereicht werden, da fortlaufend Antragsmöglichkeiten bestehen.

Der Förderrahmen sieht eine maximale Fördersumme von 500.000 € vor, aufgeteilt in Bürgschaften (max. 250.000 €) und stille Beteiligungen (max. 250.000 €) bei einer Laufzeit von bis zu 120 Monaten. Grundlage der Bewilligung sind die fachliche und kaufmännische Qualifikation der Antragstellenden, ein überzeugendes Geschäftskonzept sowie geordnete wirtschaftliche Verhältnisse. Förderfähig sind neben Neugründungs- und Übernahmekosten auch Investitions- und Betriebsmittel, Entwicklungs- und Markterschließungsausgaben sowie Erweiterungs- und Modernisierungsvorhaben. Ausgeschlossen bleiben Umschuldungen, Sanierungsvorhaben und Unternehmen in Schwierigkeiten. Voraussetzung ist ein Unternehmensstandort in Thüringen sowie sachliche und persönliche Kreditwürdigkeit.

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