Bürgschaften und Beteiligungen – BBT/MBG kombi
Kombiprogramm in Thüringen für Existenzgründer und KMU: bis zu 80 % Ausfallbürgschaft und stille Beteiligungen bis 250.000 € für Investitions- und Betriebsmittel sowie Entwicklungs- und Markterschließungskosten. Anfragen jederzeit möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung eigenkapitalschwacher Existenzgründer und bestehender Unternehmen in Thüringen durch eine Kombination aus Ausfallbürgschaft und stiller Beteiligung zur Sicherung von Krediten und Finanzierung von Investitions- und Betriebsmitteln, Entwicklungs- und Markterschließungskosten, Modernisierungen und Unternehmensnachfolge.
Förderfähige Ausgaben
- Neugründungs- und Übernahmekosten
- Geschäftsanteilskäufe
- Franchise-Finanzierungen
- Investitionskosten
- Betriebsmittel
- Mehr anzeigen
Nicht förderfähige Ausgaben
- Umschuldungen
- Sanierungsvorhaben
Antragsberechtigt
- Existenzgründer/innen
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Standort in Thüringen
- sachlich und persönlich kreditwürdig
- keine Förderung für Umschuldungen
- keine Förderung für Sanierungsvorhaben
- Unternehmen in Schwierigkeiten sind nicht förderfähig
Bewertungskriterien
- fachliche und kaufmännische Qualifikation des Antragstellers
- überzeugendes Geschäftskonzept
- geordnete wirtschaftliche Verhältnisse
Beschreibung
Ein innovatives Kombiprogramm in Thüringen richtet sich an eigenkapitalschwache Existenzgründer:innen und kleine sowie mittlere Unternehmen aller Branchen (außer Landwirtschaft), die nicht über ausreichende bankübliche Sicherheiten verfügen. Durch die Verknüpfung von Ausfallbürgschaft und stiller Beteiligung lassen sich Kredite für Investitions- und Betriebsmittel oder Entwicklungs- und Markterschließungskosten absichern. Dank einer Ausfallbürgschaft bis zu 80 % und stiller Beteiligungen bis zu 250.000 € je Finanzierungsbaustein werden Modernisierungen, Rationalisierungsmaßnahmen oder Unternehmensnachfolgen ebenso gefördert wie Neugründungen, Übernahmen und Franchise-Finanzierungen. Anfragen können jederzeit eingereicht werden, da fortlaufend Antragsmöglichkeiten bestehen.
Der Förderrahmen sieht eine maximale Fördersumme von 500.000 € vor, aufgeteilt in Bürgschaften (max. 250.000 €) und stille Beteiligungen (max. 250.000 €) bei einer Laufzeit von bis zu 120 Monaten. Grundlage der Bewilligung sind die fachliche und kaufmännische Qualifikation der Antragstellenden, ein überzeugendes Geschäftskonzept sowie geordnete wirtschaftliche Verhältnisse. Förderfähig sind neben Neugründungs- und Übernahmekosten auch Investitions- und Betriebsmittel, Entwicklungs- und Markterschließungsausgaben sowie Erweiterungs- und Modernisierungsvorhaben. Ausgeschlossen bleiben Umschuldungen, Sanierungsvorhaben und Unternehmen in Schwierigkeiten. Voraussetzung ist ein Unternehmensstandort in Thüringen sowie sachliche und persönliche Kreditwürdigkeit.
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