Buhck-Stiftung: Allgemeine Förderung
Regionale Förderung von Projekten in Hamburg-Bergedorf sowie den Landkreisen Stormarn und Herzogtum Lauenburg mit Fokus auf Umweltbildung und Integration von Kindern und Jugendlichen. Laufende Anträge möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Die Buhck-Stiftung möchte Kindern und Jugendlichen Denkanstöße zum verantwortungsvollen Umgang mit der Umwelt geben und jungen Menschen mit Migrationsgeschichte die Integration in unsere Gesellschaft erleichtern.
Nicht förderfähige Ausgaben
- Deckung allgemeiner laufender Kosten
- Kommerziell angelegte Vorhaben oder Projekte
- Unterstützung politischer Institutionen
- Unterstützung von Privatpersonen
- Kauf und Gestaltung von Bekleidung (z.B. Trikots, Uniformen)
- Mehr anzeigen
Antragsberechtigt
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Gemeinnützige Organisationen
- Bildungseinrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Sitz im Bezirk Hamburg-Bergedorf oder in den Landkreisen Stormarn oder Herzogtum-Lauenburg
- Nachweis der Gemeinnützigkeit
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektbeschreibung
- Finanzierungsplan
- Freistellungsbescheid (Nachweis der Gemeinnützigkeit)
- Ggf. ergänzende Anlagen (max. 2 Seiten)
Bewertungskriterien
- Bezug zu den Förderzielen
- Regionaler Bezug
- Gemeinnützigkeit
Beschreibung
Die Buhck-Stiftung fördert gemeinnützige Projekte im Bezirk Hamburg-Bergedorf sowie in den Landkreisen Stormarn und Herzogtum Lauenburg. Im Mittelpunkt stehen Umweltbildung und die Integration von Kindern und Jugendlichen mit Migrationsgeschichte. Träger:innen aus Vereinen, Initiativen und Bildungseinrichtungen können als Antragssteller:innen auftreten und eine einmalige oder längerfristige Förderung beantragen. Gefördert werden Anschub- und Strukturvorhaben von der Ideenphase über die Umsetzung bis zur Anschlussfinanzierung. Die Stiftung vergibt Zuschüsse bis zu 5.000 €, in Ausnahmefällen auch darüber hinaus, sowohl als Sach- und Personalkostenerstattung als auch ideell durch Beratung, Weiterbildung und Vernetzung. Voraussetzungen sind ein regionaler Sitz und der Nachweis der Gemeinnützigkeit. Projekte ohne kommerziellen Hintergrund, die einen klaren Bezug zu den Förderzielen zeigen und einen erkennbaren Mehrwert für Kinder und Jugendliche bieten, profitieren besonders. Ausgaben für allgemeine laufende Kosten, Reisekosten, Bau- oder Instandhaltungskosten bestehender Gebäude sowie politische oder private Vorhaben sind ausgeschlossen.
Interessierte Initiativen und Bildungseinrichtungen reichen einen Projektantrag ein, der eine Beschreibung von Zielsetzung, Zeitrahmen, Finanzierungsbedarf und gesellschaftlichem Nutzen enthält. Notwendig sind neben der Projektbeschreibung ein detaillierter Finanzierungsplan und der Freistellungsbescheid des Finanzamtes; weitere Anlagen können ergänzend beigelegt werden. Kleinprojekte bis 1.500 € können formlos per E-Mail beantragt werden, mittlere Vorhaben bis 5.000 € online oder per PDF. Größere Vorhaben über diesen Betrag erfordern einen vollständigen Antrag mit Konzept und Zeitplan, der zur Entscheidung in die Kuratoriumssitzungen eingebracht wird. Anträge für größere Förderbeträge sollten drei Wochen vor einem Sitzungstermin gestellt werden. Laufende Anträge sind jederzeit möglich. Die Buhck-Stiftung unterstützt Projektträger:innen dabei, junge Menschen für Umwelt- und Integrationsfragen zu sensibilisieren und gesellschaftliche Teilhabe zu stärken.
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