Zuschuss

Bundesaltenplan

Förderprogramm des BMFSFJ zur Unterstützung von Projekten, die ältere Menschen in ihrem selbstständigen und gleichberechtigten Leben in der Gesellschaft fördern. Anträge sind 12 Wochen vor Beginn des Vorhabens einzureichen.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Deutschland (bundesweit)

Förderziel

Unterstützung von Projekten, die ältere Menschen in ihrem selbstständigen und gleichberechtigten Leben in der Gesellschaft stärken. Gefördert werden bundesweit tätige Seniorenverbände und -organisationen, Modellprojekte zur Entwicklung und Erprobung neuer Konzepte, die Kofinanzierung von EU-Projekten sowie internationale Arbeit für ältere Menschen.

Antragsberechtigt

  • Interessenverbände und sonstige Vereine
  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Tätigkeit in der Seniorenpolitik
  • Eigenständige Geschäftsführung und Mittelverwendung
  • Maßnahme darf noch nicht begonnen sein

Beschreibung

Bundesaltenplan: Das bundesweit offene Zuschussprogramm des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend richtet sich an gemeinnützige Vereinsstrukturen und Interessenverbände, die sich im Bereich der Seniorenpolitik engagieren. Ziel ist die Förderung von Vorhaben, die älteren Menschen eine selbstständige und gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglichen. Gefördert werden insbesondere bundesweit tätige Senior:innen-Verbände und -Organisationen, ebenso wie Modellprojekte zur Entwicklung, Erprobung und Weiterentwicklung innovativer Konzepte. Ergänzend umfasst die Förderpalette die Kofinanzierung von EU-Projekten sowie internationale Initiativen zugunsten älterer Menschen.

Die Zuwendung erfolgt als Zuschuss und orientiert sich an der jeweiligen Fördermaßnahme. Antragsberechtigt sind Vereine und Verbände mit eigenständiger Geschäftsführung und Mittelverwendung, die nach ihrer Satzung oder Ordnung aktiv in seniorenpolitischen Fragestellungen arbeiten. Voraussetzung für eine Bewilligung ist, dass das Projektvorhaben noch nicht begonnen wurde. Anträge müssen spätestens 12 Wochen vor Projektstart eingereicht werden. Durch die kontinuierlich angebotene Fördermöglichkeit bietet der Bundesaltenplan eine verlässliche Grundlage für die Planung und Umsetzung nachhaltiger Maßnahmen im Sozialbereich, die ältere Menschen in ihrer Lebenswelt stärken und soziale Teilhabe fördern.

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