Zuschuss

Bundesförderung E-Lastenfahrräder

Nicht rückzahlbarer Zuschuss für Unternehmen und öffentliche Einrichtungen zur Anschaffung von E-Lastenfahrrädern und -anhängern. Förderquote 25 %, max. 3.500 € pro Rad. Anträge ab 01.10.2024 über BAFA-Portal möglich.

Energieeffizienz & Erneuerbare Energien

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.10.2024
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Deutschland (bundesweit)
Fördersumme: 25% der Ausgaben, maximal 3.500 € pro E-Lastenfahrrad bzw. -anhänger
Förderquote: 25%

Förderziel

Förderung der Anschaffung von E-Lastenfahrrädern und E-Lastenanhängern mit elektrischer Antriebsunterstützung für den fahrradgebundenen Lastenverkehr in Industrie, Gewerbe, Handel und Dienstleistungen.

Förderfähige Ausgaben

  • Anschaffungskosten für E-Lastenfahrräder
  • Anschaffungskosten für E-Lastenanhänger

Nicht förderfähige Ausgaben

  • gebrauchte E-Lastenfahrräder oder -anhänger
  • Leasing oder Mietkauf
  • Anschaffung von S-Lastenpedelecs und E-Bikes ohne Tretunterstützung
  • E-Lastenfahrräder für Personentransport (z. B. Rikschas)

Antragsberechtigt

  • Unternehmen
  • Genossenschaften
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Antragstellung vor Beauftragung/Kauf
  • Serienmäßig hergestellte, fabrikneue E-Lastenfahrräder oder -anhänger
  • Antragstellung ab 01.10.2024
  • Nachweis der gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. aktuelles Angebot
  2. Projektbeschreibung (Einsatzzweck)
  3. Nachweis der gewerblichen/freiberuflichen Tätigkeit
  4. Produktdatenblatt (falls Modell nicht in Positivliste)

Beschreibung

Die Bundesförderung E-Lastenfahrräder unterstützt privatwirtschaftliche Unternehmen jeder Rechtsform, Genossenschaften, freiberuflich Tätige sowie Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts bei der Anschaffung fabrikneuer E-Lastenfahrräder und E-Lastenanhänger. Ziel ist die nachhaltige Stärkung des fahrradgebundenen Lastenverkehrs in Industrie, Gewerbe, Handel und Dienstleistungen durch elektrische Antriebsunterstützung. Gefördert werden nur solche Modelle, die serienmäßig hergestellt sind, ein zulässiges Gesamtgewicht von mindestens 170 kg aufweisen und eine Tretunterstützung bis maximal 250 W bieten. Ausgenommen sind gebrauchte Fahrzeuge, Leasingmodelle, S-Lastenpedelecs sowie Räder für den Personentransport oder private Nutzung.

Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von 25 % der Anschaffungskosten, maximal jedoch 3.500 € pro E-Lastenrad bzw. -anhänger. Anträge können ab dem 1. Oktober 2024 über das BAFA-Portal eingereicht werden, solange Haushaltsmittel verfügbar sind. Voraussetzungen sind die Antragstellung vor Beauftragung, der Nachweis der gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit sowie ein aktuelles Angebot und eine kurze Projektbeschreibung zum geplanten Einsatzzweck. Wird das gewünschte Modell nicht in der Positivliste geführt, ist zusätzlich ein technisches Produktdatenblatt einzureichen. Mit dieser Fördermaßnahme leistet das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle einen wesentlichen Beitrag zur Energieeffizienz und zum Klimaschutz im Wirtschaftsverkehr.

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