Bundesförderung effiziente Gebäude – Klimafreundlicher Neubau (KFN) – Kommunen
Förderung klimaschonender Neubauten kommunaler Gebäude in Deutschland mit attraktiven Tilgungszuschüssen im Rahmen der BEG.
Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung
- Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
- Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
- Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen
Förderkriterien
Förderziel
Förderung des energieeffizienten und klimafreundlichen Neubaus kommunaler Gebäude zur Reduzierung von CO₂-Emissionen und Steigerung der Energieeffizienz.
Förderfähige Ausgaben
- Baukosten zum Errichten des Gebäudes
- Technische Anlagen im Bereich Heizung, Lüftung, Klima
- Planungs- und Baunebenkosten
Nicht förderfähige Ausgaben
- Landkosten
- Laufende Betriebskosten
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Kommunale Gebietskörperschaften als Antragsteller
- Neubauvorhaben mit Einhaltung der technischen Mindestanforderungen gemäß Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG)
- Energieeffizienz-Expertenbestätigung
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular KfW
- Energieeffizienz-Expertenbestätigung
- Bau- und Planungsunterlagen
- Kostenschätzung/Finanzierungsplan
Bewertungskriterien
- Einhaltung der Effizienzhaus-Standards EH55/EH40
- CO₂-Reduktionspotenzial
Beschreibung
Die Bundesförderung „Klimafreundlicher Neubau (KfN) – Kommunen“ unterstützt öffentlich-rechtliche Träger bei der Realisierung energieeffizienter Neubauten in Deutschland. Ziel ist die Reduzierung von CO₂-Emissionen durch Errichtung von Gebäuden nach den Effizienzhaus-Standards EH55 oder EH40. Kommunale Gebietskörperschaften, darunter Städte, Gemeinden und Gemeindeverbände, können eine Tilgungszuschussförderung in Höhe von 17,5 % bis 20 % der förderfähigen Ausgaben erhalten. Gefördert werden insbesondere Baukosten, technische Anlagen für Heizung, Lüftung und Klima sowie Planungs- und Baunebenkosten. Voraussetzung ist eine vorab eingeholte Energieeffizienz-Expert:innenbestätigung und die Einhaltung der technischen Mindestanforderungen gemäß Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG). Die Bewertung orientiert sich am CO₂-Reduktionspotenzial und der Effizienzhaus-Kategorie, wodurch besonders ambitionierte Neubauvorhaben profitieren.
Ein Förderantrag kann fortlaufend eingereicht werden und erfordert die Einreichung eines offiziellen Antragsformulars der KfW, vollständige Bau- und Planungsunterlagen sowie eine Kostenschätzung beziehungsweise einen Finanzierungsplan. Nicht förderfähig sind Land- und laufende Betriebskosten. Träger erhalten so Planungssicherheit und finanzielle Entlastung beim Bau von kommunalen Infrastrukturobjekten, die höchsten Klima- und Energiestandards entsprechen. Die KfW Bankengruppe als Abwicklungsstelle und das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen schaffen damit einen Rahmen, der nachhaltige Stadtentwicklung und Modernisierung des öffentlichen Gebäudebestands vorantreibt. Fortlaufende Antragstellung gewährt flexible Projektplanung für moderne Verwaltungsgebäude, Bildungseinrichtungen oder Sporthallen unter Berücksichtigung ökologischer und städtebaulicher Anforderungen.
Bereit, deine Förderung zu sichern?
Registriere dich jetzt und lass dich von unserer KI durch den Antragsprozess begleiten – von der Eignungsprüfung bis zum fertigen Antrag.