Zuschuss

Bundesförderung effiziente Gebäude – Klimafreundlicher Neubau (KFN) – Kommunen

Förderung klimaschonender Neubauten kommunaler Gebäude in Deutschland mit attraktiven Tilgungszuschüssen im Rahmen der BEG.

Energieeffizienz & Erneuerbare Energien Klimaschutz Umwelt-/Naturschutz Infrastruktur Städtebau & Stadterneuerung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Deutschland (bundesweit)
Förderquote: 17,5% - 20%

Förderziel

Förderung des energieeffizienten und klimafreundlichen Neubaus kommunaler Gebäude zur Reduzierung von CO₂-Emissionen und Steigerung der Energieeffizienz.

Förderfähige Ausgaben

  • Baukosten zum Errichten des Gebäudes
  • Technische Anlagen im Bereich Heizung, Lüftung, Klima
  • Planungs- und Baunebenkosten

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Landkosten
  • Laufende Betriebskosten

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Kommunale Gebietskörperschaften als Antragsteller
  • Neubauvorhaben mit Einhaltung der technischen Mindestanforderungen gemäß Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG)
  • Energieeffizienz-Expertenbestätigung

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragsformular KfW
  2. Energieeffizienz-Expertenbestätigung
  3. Bau- und Planungsunterlagen
  4. Kostenschätzung/Finanzierungsplan

Bewertungskriterien

  • Einhaltung der Effizienzhaus-Standards EH55/EH40
  • CO₂-Reduktionspotenzial

Beschreibung

Die Bundesförderung „Klimafreundlicher Neubau (KfN) – Kommunen“ unterstützt öffentlich-rechtliche Träger bei der Realisierung energieeffizienter Neubauten in Deutschland. Ziel ist die Reduzierung von CO₂-Emissionen durch Errichtung von Gebäuden nach den Effizienzhaus-Standards EH55 oder EH40. Kommunale Gebietskörperschaften, darunter Städte, Gemeinden und Gemeindeverbände, können eine Tilgungszuschussförderung in Höhe von 17,5 % bis 20 % der förderfähigen Ausgaben erhalten. Gefördert werden insbesondere Baukosten, technische Anlagen für Heizung, Lüftung und Klima sowie Planungs- und Baunebenkosten. Voraussetzung ist eine vorab eingeholte Energieeffizienz-Expert:innenbestätigung und die Einhaltung der technischen Mindestanforderungen gemäß Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG). Die Bewertung orientiert sich am CO₂-Reduktionspotenzial und der Effizienzhaus-Kategorie, wodurch besonders ambitionierte Neubauvorhaben profitieren.

Ein Förderantrag kann fortlaufend eingereicht werden und erfordert die Einreichung eines offiziellen Antragsformulars der KfW, vollständige Bau- und Planungsunterlagen sowie eine Kostenschätzung beziehungsweise einen Finanzierungsplan. Nicht förderfähig sind Land- und laufende Betriebskosten. Träger erhalten so Planungssicherheit und finanzielle Entlastung beim Bau von kommunalen Infrastrukturobjekten, die höchsten Klima- und Energiestandards entsprechen. Die KfW Bankengruppe als Abwicklungsstelle und das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen schaffen damit einen Rahmen, der nachhaltige Stadtentwicklung und Modernisierung des öffentlichen Gebäudebestands vorantreibt. Fortlaufende Antragstellung gewährt flexible Projektplanung für moderne Verwaltungsgebäude, Bildungseinrichtungen oder Sporthallen unter Berücksichtigung ökologischer und städtebaulicher Anforderungen.

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