Bundesförderung Energieberatung für Wohngebäude
Zuschuss für Energieberatung von Wohngebäuden in Deutschland: 80 % des Beratungshonorars, bis zu 1.300 € für Ein-/Zweifamilienhäuser oder 1.700 € für Mehrfamilienhäuser (Zusatzförderung für WEG), fortlaufende Anträge möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Energieberatungen für Wohngebäude durch fachkundige Expertinnen und Experten zur Ermittlung und Planung von Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz im Sinne des Klimaschutzes.
Förderfähige Ausgaben
- Beratungshonorar
- Erstellung des individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP)
- Erläuterung der Beratungsergebnisse
Nicht förderfähige Ausgaben
- Kosten für Sanierungs- oder Baumaßnahmen
- Ausstellung von Gebäudeenergieausweisen
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Sonstige
Zuwendungsvoraussetzungen
- Antragstellung vor Vorhabenbeginn
- Beratung durch zugelassene Energieberater:innen
- Registrierung im BAFA-Portal erforderlich
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular über das BAFA-Portal
- Vollmacht (bei Bevollmächtigung)
- Beraternummer aus der Energieeffizienz-Expertenliste
Beschreibung
Die Bundesförderung für Energieberatung von Wohngebäuden unterstützt bundesweit Eigentümer:innen, Mieter:innen, Pächter:innen und Nießbrauchsberechtigte bei der Beurteilung ihrer Wohnimmobilien und der Planung energetischer Modernisierungen. Fachkundige Expert:innen ermitteln den Ist-Zustand und erstellen einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP), der Maßnahmen zur Senkung des Primärenergiebedarfs und zur Reduzierung von CO₂-Emissionen aufzeigt. Die Förderung deckt 80 % des Beratungshonorars ab, maximal 1.300 € für Ein- und Zweifamilienhäuser sowie 1.700 € für Mehrfamilienhäuser. Wohnungseigentümergemeinschaften erhalten zusätzlich 500 € für die Erläuterung des iSFP in einer Eigentümerversammlung. Voraussetzung für die Antragstellung ist die Registrierung im BAFA-Portal, die Vorlage des Antrags vor Beginn der Beratung sowie der Nachweis einer Beraternummer aus der Energieeffizienz-Expertenliste.
Gefördert werden das Beratungshonorar, die Erstellung des iSFP und die Erläuterung der Ergebnisse; Baumaßnahmen oder der Gebäudeenergieausweis sind nicht förderfähig. Die beantragten Mittel werden nach Prüfung der Verwendungsnachweise ausgezahlt, wobei kontinuierliche Anträge möglich sind. Ziel ist eine spürbare Steigerung der Energieeffizienz bestehender Wohngebäude im Sinne des Klimaschutzes. Mit der fachlichen Begleitung durch autorisierte Expert:innen entsteht eine belastbare Entscheidungsgrundlage für wirtschaftliche Investitionen, die langfristig Energiekosten und CO₂-Fußabdruck minimiert. Interessierte Antragstellende benötigen lediglich das ausgefüllte Antragsformular im BAFA-Portal, gegebenenfalls eine Vollmacht sowie die Beraternummer der beratenden Person.