Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)
Bundesweite Förderung von Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung und Heizungsoptimierung von Wohn- und Nichtwohngebäuden mit Zuschuss bis zu 70 % und optionalem zinsgünstigem Darlehen.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung von Sanierungen an Bestandsgebäuden durch Einzelmaßnahmen zur Verbesserung des energetischen Niveaus sowie Heizungsoptimierungen, Anlagentechnik, Anlagen zur Wärmeerzeugung und Fachplanung/Baubegleitung, um Energieeffizienz zu steigern und das Klima zu schützen.
Förderfähige Ausgaben
- Kosten für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle (z. B. Dämmung, Fenster, Außentüren)
- Kosten für Anlagentechnik (außer Heizung) und digitale Betriebsoptimierung
- Kosten für Anlagen zur Wärmeerzeugung (solarthermische Anlagen, Wärmepumpen, Biomasseheizungen etc.)
- Kosten für Heizungsoptimierung und Emissionsminderung
- Kosten für Fachplanung und Baubegleitung
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Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Unternehmen
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Antragstellende müssen Investor:innen von förderfähigen Einzelmaßnahmen an Wohn- und Nichtwohngebäuden sein.
- Bei nicht-eigentümerlicher Antragstellung muss die Eigentümerin oder der Eigentümer vorab informiert und antragsberechtigt sein.
- Das Investitionsvorhaben muss im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt werden.
- Die Maßnahme muss zur Verbesserung des energetischen Niveaus des Gebäudes beitragen.
- Die geförderten Anlagen oder energetisch optimierten Gebäudeteile sind mindestens 10 Jahre zweckentsprechend zu nutzen.
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular im BAFA-Portal
- Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit aufschiebender Bedingung
- Bestätigung eines Energieeffizienz-Experten (falls erforderlich)
- Verwendungsnachweis
- Technischer Nachweis
Beschreibung
Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) unterstützt bundesweit private Eigentümer:innen, Wohnungseigentümergemeinschaften, Unternehmen, Kommunen, gemeinnützige Organisationen und Verbände bei der energetischen Sanierung und Heizungsoptimierung von Wohn- und Nichtwohngebäuden. Gefördert werden Einzelmaßnahmen wie die Dämmung von Außenwänden, der Austausch von Fenstern und Türen, moderne raumlufttechnische Anlagen sowie solarthermische Systeme, Wärmepumpen, Biomasse- und Brennstoffzellenheizungen. Auch Heizungsoptimierungen zur Emissionsminderung und digitale Betriebsoptimierung fallen darunter. Bis zu 70 % der förderfähigen Investitionskosten können als Zuschuss gewährt werden, ergänzt durch einen zinsgünstigen Ergänzungskredit der KfW. Die Fördersätze reichen von 15 % für Maßnahmen an der Gebäudehülle bis zu 50 % für Fachplanung und Baubegleitung, zuzüglich bonusfähiger Aufschläge für Klimageschwindigkeits-, Einkommens- und iSFP-Boni.
Die Förderung setzt voraus, dass die Maßnahmen im Inland durchgeführt und die geförderten Anlagen über mindestens zehn Jahre genutzt werden. Antragstellende müssen im BAFA-Portal einen Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit aufschiebender Bedingung vor Beginn der Maßnahme einreichen; gegebenenfalls ist eine Bestätigung durch eine Energieeffizienz-Expert:in erforderlich. Weitere Voraussetzungen sind die Einhaltung aller technischen Mindestanforderungen gemäß Förderrichtlinie und die rechtzeitige Vorlage eines Verwendungs- sowie eines technischen Nachweises. Anträge können fortlaufend gestellt werden, bis die bereitgestellten Bundesmittel ausgeschöpft sind. Diese gezielte Förderung leistet einen Beitrag zu mehr Energieeffizienz, reduziert Betriebskosten und unterstützt Deutschlands Klimaschutzziele.