Zuschuss

Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)

Förderung von Einzelmaßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und Nutzung erneuerbarer Energien in bestehenden Gebäuden. Anträge sind ganzjährig möglich.

Energieeffizienz & Erneuerbare Energien

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Deutschland (bundesweit)

Förderziel

Ziel der Förderung ist die energetische Sanierung von Wohn- und Nichtwohngebäuden durch Einzelmaßnahmen (z. B. Wärmedämmung, Fenster- oder Heizungsaustausch) zur Reduzierung des Energieverbrauchs und CO₂-Emissionen.

Förderfähige Ausgaben

  • Investitionskosten für Wärmedämmverbundsysteme
  • Kosten für Fenster- und Türentausch
  • Austausch oder Optimierung von Heizungsanlagen
  • Einbau von Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen
  • Unternehmen
  • Öffentliche Einrichtungen
  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Eigentümer:in oder Nutzungsberechtigte:r eines Gebäudes in Deutschland
  • Durchführung einer oder mehrerer energetischer Einzelmaßnahmen gemäß BEG-EM-Richtlinie
  • Beauftragung eines Energieeffizienz-Experten bei bestimmten Maßnahmen

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Online-Antrag über das BAFA-Portal
  2. Nachweis der förderfähigen Maßnahmen (z. B. Angebote, Rechnungen)
  3. Bestätigung eines Energieeffizienz-Experten (bei Bedarf)

Beschreibung

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) richtet sich bundesweit an Privatpersonen, Unternehmen, Kommunen sowie gemeinnützige Organisationen, die mit gezielten Investitionen in Bestandsbauten den Energieverbrauch und die CO₂-Emissionen reduzieren möchten. Gefördert werden Einzelmaßnahmen wie Wärmedämmverbundsysteme, Fenster- und Türentausch, sowie der Austausch oder die Optimierung von Heizungsanlagen und der Einbau von Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung. Voraussetzung ist die Durchführung der Maßnahme gemäß BEG-EM-Richtlinie und – bei bestimmten Vorhaben – die Einbindung einer zertifizierten Energieeffizienz-Expert:in. Anträge können ganzjährig online über das BAFA-Portal eingereicht werden. Der gewählte Zuschuss unterstützt Investitionskosten und trägt maßgeblich dazu bei, bestehende Wohn- und Nichtwohngebäude auf ein modernes energetisches Niveau zu heben.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) stellt über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) die Fördermittel bereit, um energetische Sanierungsprojekte effizient und planbar umzusetzen. Neben dem Online-Antrag sind Nachweise wie Angebote, Rechnungen oder eine Bestätigung durch eine:n Energieeffizienz-Expert:in einzureichen. Die Förderung bietet sich für Eigentümer:innen sowie Nutzungsberechtigte an, die schrittweise Einzelmaßnahmen realisieren möchten, ohne umfassende Gesamtpakete stemmen zu müssen. Durch die staatliche Unterstützung werden Investitionshürden gesenkt und ein spürbarer Beitrag zum Klimaschutz geleistet. Eine kontinuierliche Antragsmöglichkeit sorgt dafür, dass Projekte flexibel und bedarfsorientiert gestartet werden können.

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