Zuschuss

Bundesförderung für effiziente Gebäude – Heizungsförderung für Unternehmen – Nichtwohngebäude

Zuschuss für Unternehmen zum Einbau neuer, klimafreundlicher Heizungsanlagen in bestehenden Nichtwohngebäuden. Förderquote bis maximal 35 % der förderfähigen Kosten (30 % Grundförderung plus 5 % Effizienzbonus). Anträge jederzeit möglich, solange Haushaltsmittel verfügbar sind.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
29.12.2023
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Deutschland (bundesweit)
Unternehmensgröße: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
Fördersumme: Bis zu 35% der förderfähigen Kosten
Förderquote: 30% - 35%
Projektdauer: 36 Monate

Förderziel

Beschleunigung des Umstiegs auf klimafreundliche Heizungen durch Förderung des Kaufs und Einbaus effizienter Heizungsanlagen und Netzanschlüsse in bestehenden Nichtwohngebäuden.

Förderfähige Ausgaben

  • Anschaffung und Installation effizienter Heizungsanlagen
  • Netzanschluss an Gebäude- oder Wärmenetz
  • Provisorische Heiztechnik bei Defekt
  • Fachplanung und Baubegleitung
  • Akustische Fachplanung
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Nicht förderfähige Ausgaben

  • Eigenbauanlagen
  • Prototypen
  • Gebrauchte Anlagen und Anlagenteile

Antragsberechtigt

  • Unternehmen
  • Genossenschaften
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Öffentliche Einrichtungen
  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Bestehendes Nichtwohngebäude mit Bauantrag bzw. Bauanzeige mind. 5 Jahre alt
  • Maßnahme erhöht Energieeffizienz und/oder Anteil erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch
  • Einbau der Heizungsanlage/Netzanschluss mit Optimierung des Verteilersystems inkl. hydraulischem Abgleich
  • Registrierung im Kundenportal "Meine KfW" und Vertretungsberechtigung
  • Gewerbliche Bestätigung zum Antrag (gBzA) einer Energieeffizienz-Expertin/eines Experten
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Gewerbliche Bestätigung zum Antrag (gBzA) einer Energieeffizienz-Expertin/eines Experten
  2. Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung
  3. Rechnungen zu den förderfähigen Kosten
  4. Nachweis der Vertretungsberechtigung (Registerauszug oder Gesellschaftsvertrag)
  5. Vollmacht bei gemeinschaftlicher Vertretungsberechtigung
  6. Nachweis der Auszahlung auf das Unternehmenskonto (ab 15.000 €)

Beschreibung

Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Heizungsförderung für Unternehmen – Nichtwohngebäude unterstützt die KfW im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie bundesweit Unternehmen, Genossenschaften, gemeinnützige Organisationen, öffentliche Einrichtungen und Privatpersonen bei der Umrüstung bestehender Nichtwohngebäude auf klimafreundliche Heiztechnik. Gefördert werden unter anderem solarthermische Anlagen, Biomasseheizungen, effizient betriebene Wärmepumpen, Brennstoffzellenheizungen und innovative, wasserstofffähige Systeme sowie der Anschluss an Gebäude- oder Wärmenetze. Die Förderquote beträgt bis zu 35 % der förderfähigen Kosten (30 % Grundförderung plus 5 % Effizienzbonus). Anträge können fortlaufend im Kundenportal „Meine KfW“ gestellt werden, solange Haushaltsmittel verfügbar sind; ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Voraussetzung ist unter anderem ein mindestens fünf Jahre altes Nichtwohngebäude, eine fachgerechte Optimierung des Heizungsverteilersystems inklusive hydraulischem Abgleich, eine gewerbliche Bestätigung zum Antrag (gBzA) durch eine in der Expertenliste gelistete Energieeffizienz-Expert:in sowie ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung der Förderzusage.

Förderfähige Ausgaben umfassen die Anschaffung, Installation und Netzanschlüsse neuer Heizungsanlagen, provisorische Technik bei Defekt, Fachplanung und Baubegleitung, akustische Planung sowie vorbereitende und wiederherstellende Umfeldmaßnahmen. Nicht beihilfefähig sind Eigenbauanlagen, Prototypen oder gebrauchte Systeme. Die Projektdauer ist auf 36 Monate ab Zusage begrenzt. Antragstellende müssen im Portal „Meine KfW“ registriert und vertretungsberechtigt sein; für gemeinschaftliche Vertretungsregelungen ist eine Vollmacht erforderlich. Zur Nachweisführung zählen Rechnungen, Registerauszüge oder Gesellschaftsverträge zum Vertretungsnachweis, gBzA, Liefer-/Leistungsvertrag und ab einem Förderbetrag von 15.000 € der Nachweis der Auszahlung auf das Unternehmenskonto. Die Förderung beschleunigt den Umstieg auf effiziente Heizsysteme und leistet einen zentralen Beitrag zu Klimaschutz und Energieeffizienz in Gewerbeimmobilien.

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