Bundesförderung für effiziente Gebäude – Heizungsförderung für Unternehmen – Wohngebäude
Förderung energieeffizienter Heizungsanlagen in Wohngebäuden von Unternehmen, um erneuerbare Energien und moderne Wärmetechnologien einzusetzen. Anträge können fortlaufend gestellt werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Ziel der Förderung ist es, Unternehmen beim Austausch oder der Umrüstung alter Heizungsanlagen in Wohngebäuden auf hocheffiziente und erneuerbare Wärmetechnologien zu unterstützen, um den Energieverbrauch zu senken und einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.
Förderfähige Ausgaben
- Investitionskosten für neue Heizungsanlagen
- Planungs- und Installationskosten
- Nachweis- und Zertifizierungskosten
Nicht förderfähige Ausgaben
- Gebäudehüllenmaßnahmen
- Betriebskosten
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Eigentum oder Betreiberstatus eines Wohngebäudes in Deutschland
- Einhaltung technischer Mindestanforderungen und Nachweis der Effizienzsteigerung
- Durchführung der Maßnahme durch zertifizierte Fachunternehmen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektbeschreibung und technische Planung
- Kostenvoranschläge bzw. Investitionskostenaufstellung
- Nachweis der technischen Mindestanforderungen
- Verwendungsnachweis nach Fertigstellung
Bewertungskriterien
- Technische Effizienz der geplanten Maßnahme
- Einsatz erneuerbarer Energien
Beschreibung
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude unterstützt Unternehmen und öffentliche Einrichtungen bundesweit dabei, veraltete Heizungsanlagen in Wohngebäuden durch moderne, hocheffiziente und erneuerbare Wärmetechnologien zu ersetzen oder nachzurüsten. Mit einem Zuschuss in Höhe von 30 % bis 35 % der förderfähigen Ausgaben fördert das Programm Investitionskosten für neue Heizsysteme ebenso wie Planungs-, Installations- und Nachweis-Kosten. Voraussetzung für eine Förderung ist das Eigentum oder der Betreiberstatus eines Wohngebäudes in Deutschland, die Einhaltung technischer Mindestanforderungen sowie die Durchführung der Maßnahme durch zertifizierte Fachunternehmen. Anträge können fortlaufend bis zur Ausschöpfung der Bundesmittel eingereicht werden.
Unternehmen jeder Branche und Größe profitieren von dieser Fördermaßnahme, wenn das Vorhaben technische Effizienz steigert und erneuerbare Energien einsetzt. Zur Antragstellung ist eine detaillierte Projektbeschreibung inklusive technischer Planung sowie eine Aufstellung der Investitionskosten erforderlich – unterstützt durch Kostenvoranschläge und Nachweise der Effizienzsteigerung. Ein Verwendungsnachweis nach Abschluss der Maßnahme rundet die Dokumentation ab. Die Auswahl erfolgt anhand der technischen Effizienz der geplanten Maßnahme und dem Anteil erneuerbarer Energien. Als Fördergeber agiert das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie in Kooperation mit der KfW Bankengruppe, die über ihre langjährige Erfahrung in der Finanzierung klimafreundlicher Projekte die Abwicklung und Beratung übernimmt.
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