Bundesförderung für effiziente Gebäude – Heizungsförderung für Unternehmen – Wohngebäude
Förderung für Unternehmen: Zuschuss bis zu 35 % der förderfähigen Kosten für Kauf und Einbau klimafreundlicher Heizungsanlagen in bestehenden Wohngebäuden in Deutschland.
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Förderkriterien
Förderziel
Gefördert wird der Einbau effizienter Heizungsanlagen und der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz, um den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen in bestehenden Wohngebäuden in Deutschland zu beschleunigen und die Energieeffizienz sowie den Anteil erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch zu erhöhen.
Förderfähige Ausgaben
- Kauf und Installation einer klimafreundlichen Heizungsanlage
- Fachplanung und Baubegleitung durch Energieeffizienz-Experten
- Erforderliche Umfeldmaßnahmen (z. B. hydraulischer Abgleich)
- Miete provisorischer Heiztechnik bei Heizungsdefekt
Nicht förderfähige Ausgaben
- Eigenbauanlagen
- Prototypen und Anlagen mit weniger als 4 Betriebsexemplaren
- Gebrauchte Heizungsanlagen oder wesentliche Gebrauchtteile
Antragsberechtigt
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Bestehendes Wohngebäude in Deutschland, Bauantrag mind. fünf Jahre zurückliegend
- Antragstellung vor Beginn der Maßnahme und vorhandener Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit aufschiebender/auflösender Bedingung
- Registrierung und Antragstellung im Kundenportal "Meine KfW"
- Vertretungsberechtigung des Unternehmens muss nachgewiesen werden
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Bestätigung zum Antrag (BzA) der Energieeffizienz-Expertin/des Experten
- Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit aufschiebender/auflösender Bedingung
- Rechnungen über Material- und Arbeitskosten
- Bestätigung nach Durchführung (BnD)
Bewertungskriterien
- Grad der Energieeffizienzsteigerung
- Anteil erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch
- Einhaltung technischer Mindestanforderungen
Beschreibung
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Heizungsförderung für Unternehmen – Wohngebäude (Zuschussnummer 459) unterstützt Unternehmen, juristische Personen und Contractor bei der Umstellung bestehender Wohngebäude in Deutschland auf klimafreundliche Heiztechnik. Gefördert werden der Kauf und Einbau von Wärmepumpen, Biomasseheizungen, Solarthermieanlagen, Brennstoffzellenheizungen, wasserstofffähigen Anlagen sowie der Anschluss an Gebäude- oder Wärmenetze. Zuschüsse betragen bis zu 30 % der förderfähigen Ausgaben, in Kombination mit Effizienzbonus (5 % bei elektrischen Wärmepumpen) oder Emissionsminderungszuschlag (2 500 € bei Biomasseanlagen) kann der Fördersatz auf maximal 35 % steigen. Zusätzlich werden Maßnahmen zur Heizungsoptimierung (hydraulischer Abgleich, Pumpentausch) mit 15 % gefördert und eine Fachplanung durch qualifizierte Energieeffizienz-Expert:innen mit 50 % bezuschusst. Das Fördervolumen pro Wohngebäude ist gedeckelt: Für Heizungsanlagen sind bis zu 30 000 € für die erste Wohneinheit und je Wohneinheitanteil gestaffelt 15 000 € beziehungsweise 8 000 € ansetzbar; Fachplanungen sind bis 20 000 € gedeckelt. Pro Antrag steht ein Projektzeitraum von 36 Monaten zur Verfügung, ein Rechtsanspruch besteht nicht.
Die Antragstellung erfolgt online vor Beginn der Bauarbeiten über das „Meine KfW“-Portal; eine aufschiebende Bedingung im Lieferungs-/Leistungsvertrag muss enthalten sein. Zur Antragseinreichung sind eine Bestätigung zum Antrag (BzA) durch eine:n Energieeffizienz-Expert:in oder Fachunternehmer:in sowie Rechnungsnachweise über Material- und Arbeitskosten vorzulegen. Einen erhöhten Fördersatz (iSFP-Bonus) erhalten Einzelmaßnahmen, die innerhalb von 15 Jahren nach Erstellung eines geförderten individuellen Sanierungsfahrplans umgesetzt werden. Die Förderung läuft bis Ende 2030; relevante Unterlagen sind für zehn Jahre aufzubewahren. Diese Initiative trägt zur Steigerung der Energieeffizienz und zum Ausbau erneuerbarer Energien bei und fördert die Dekarbonisierung des Wohnungsbestands in Deutschland.
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